Ändere §2, Absatz 2 „Sie können, wenn ein örtliches Bedürfnis besteht, auf dem Gebiet mehrerer Kreise bzw. Städte, eines Bundeswahlkreises oder einer Planungsregion gebildet werden.“ in:
„Sie können, wenn ein örtliches Bedürfnis besteht, auf dem Gebiet mehrerer Kreise bzw. Städte oder eines Bundeswahlkreises gebildet werden.“
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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Barrierefreies PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Ändere §2, Absatz 2 „Sie können, wenn ein örtliches Bedürfnis besteht, auf dem Gebiet mehrerer Kreise bzw. Städte, eines Bundeswahlkreises oder einer Planungsregion gebildet werden.“ in:
„Sie können, wenn ein örtliches Bedürfnis besteht, auf dem Gebiet mehrerer Kreise bzw. Städte oder eines Bundeswahlkreises gebildet werden.“
Beschluss-PDF: