S2 § 219a Strafgesetzbuch

219a StGB, der die vermeintliche Werbung, eigentlich aber jede seriöse Information über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, wird endgültig abgeschafft.

Begründung:

Mit dem Gesetzentwurf 19/1046 vom 2. März 2018 hatte die SPD die Aufhebung des § 219a StGB beantragt, eine Mehrheit im Bundestag war sicher. Der Antrag wurde jedoch auf Verlangen der CDU/CSU nach Eintritt in die Koalition zurück gezogen. Seither hat diese Vorschrift wieder zu zahl-reichen Verurteilungen geführt. Die Abschaffung muss endlich durchgesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
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