A1 Einschränkung sachgrundloser Befristungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen!

Der Landesparteitag fordert das Bundesarbeitsministerium auf, für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einschränkung sachgrundloser Befristungen auf maximal 2,5 % der Belegschaft noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen.

Begründung:

Laut Medienberichten ist die Umsetzung der o.g. Regelung durch das Bundesarbeitsministerium

in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgesehen. Als Begründung wird die Überlastung durch

corona-bedingte Arbeitsaufträge aufgeführt.

Es ist nicht hinnehmbar, wie leichtfertig hier erneut ein Kernstück sozialdemokratischer Politik ohne Not nicht umgesetzt wird. Das Echo in den Medien ist zu Recht verheerend (vgl. Süddeutsche Zeitung online am 18.09.20 „Wegwerfware Mitarbeiter – SPD erbärmlich“). Viele unserer in Personal- und Betriebsräten tätigen Mitglieder, die sich seit langem hierfür einsetzen, werden erneut als Vertreter einer unglaubwürdigen Partei wahrgenommen.

Die Abschaffung sachgrundloser Befristungen ist seit vielen Jahren SPD-Beschlusslage und wenigstens eine Einschränkung konnte im Koalitionsvertrag durchgesetzt werden. Über die negativen Folgen sachgrundloser Befristungen (u.a. fehlende Lebensplanbarkeit und Zugang zum Kredit- und Wohnungsmarkt; geringere Karrierechancen und Arbeitszufriedenheit; höhere psychische Erkrankungen etc.) sind sich SPD und Gewerkschaften einig.

Besonders betroffen sind Frauen, deren Arbeitsverträge auch bei Schwangerschaft einfach auslaufen sowie junge Menschen zu Beginn ihrer Lebensplanung.

Unerträglich ist die hohe Zahl sachgrundloser Befristungen vor allem im öffentlichen Dienst. Obwohl es sich in der Regel um dauerhaft verfügbare Planstellen handelt, werden Erstverträge (faktisch als Verlängerung der Probezeit) zunehmend nur auf 2 Jahre sachgrundlos befristet abgeschlossen. Der Freistaat Bayern gibt die Quote solcher Befristungen mit 4,2 % der Tarifbeschäftigten an (Quelle: Antwort der Staatsregierung auf eine Landtagsanfrage der ehem. MdL Isabell Zacharias vom 31.07.2018; keine Angaben wurden u.a. zum Kultus- und Wissenschaftsbereich gemacht, so dass die tatsächliche Quote weit höher liegen dürfte). Bei anderen Landes- und Bundesbehörden verhält es sich ähnlich, worauf u.a. ver.di beständig hinweist.

Dies zeigt, dass bereits die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduzierung auf 2,5 % der Belegschaft den öffentlichen Dienst zu einer veränderten Befristungspraxis zwingen würde. Auch die Privatwirtschaft wäre weitgehend betroffen, was der erhebliche Widerstand gegen eine Umsetzung dieser Regel zeigt. Für die SPD muss gelten: der öffentliche Dienst muss das Vorbild für gute Arbeit sein!

Leider hat das Bundesarbeitsministerium mittlerweile über 3 Jahre Jahre Zeit verstreichen lassen, ohne dass ein Gesetzentwurf vorliegt. Es gibt keine Informationen über die Gründe, auch nicht über evtl. Widerstände der Union, weder parteiintern noch in den Medien (siehe z.B. Koalitionstracker der Süddeutschen Zeitung). Dabei ist der Koalitionsvertrag zu diesem Punkt eindeutig.

Es ist nicht verständlich, weshalb diese Kernforderung der SPD auch angesichts der relativ leichten Umsetzbarkeit (zumindest in einem ersten Schritt für den öffentlichen Dienst) in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden soll, obwohl diese Forderung sicher wieder im SPD- Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 stehen wird.

Für den Wahlkampf bahnt sich ein massives Glaubwürdigkeitsproblem an.

Die SPD und ihr Bundesarbeitsminister müssen rechtzeitig klare Signale setzen, dass sie weiterhin ernsthaft an einer Reduzierung der sachgrundlosen Befristungen arbeitet.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag fordert das Bundesarbeitsministerium auf, für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einschränkung sachgrundloser Befristungen auf maximal 2,5 % der Belegschaft noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen.

Beschluss-PDF: