RAG31 Anforderungen an die Antragskommission für effizientere Landesparteitage

Füge ein in § 13 Abs. 3 der Satzung der SPD – Landesverband Bayern – nach “Er wählt ein Parteitagspräsidium und gibt sich eine Geschäftsordnung.” einen neuen Absatz (4) :

(4) Aufgabe der Antragskommission ist es, die Antragsarbeit auf dem Parteitag zu strukturieren, zu koordinieren und zu gewährleisten, dass möglichst alle Anträge bearbeitet werden und der Abstimmungsprozess transparent und demokratisch abläuft. Dazu prüft die Antragskommission eingereichte Anträge und führt sie soweit möglich und zielführend zu Themenkomplexen zusammen. Im Vorfeld des Parteitages können Diskussionsmöglichkeiten angeboten und koordiniert werden, um den Delegierten eine koordinierte, transparente und demokratische Antragsdebatte zu ermöglichen. Die Antragskommission ist inhaltlich neutral und gibt keinerlei Abstimmungsempfehlungen ab.

Die Antragskommission besteht neben einer Vertretung des Landesvorstandes aus je einer Vertretung pro Arbeitsgemeinschaft und Themenwerkstatt. Das Gremium ist quotiert. Die Antragskommission wird vom Landesvorstand einberufen.”

Die weitere Nummerierung der folgenden Absätze im Satzungstext rückt nach.

Begründung:

Oft schafft es ein Parteitag nicht, sämtliche Anträge zu behandeln, die vorliegen. Hier können wir noch effizienter werden: Ein Großteil des Antragsbuches sind Doppelungen durch die zahlreichen begrüßenswerten Initiativen aus den Ortsvereinen und Unterbezirken. Das müssen wir angehen.

 

Ziel muss es sein, dass die meisten Themen des Antragsbuches behandelt werden können.

 

Antragskommissionen sollen daher mehrere Anträge zum selben Thema zusammenfassen und dem Parteitag zur Abstimmung vorlegen. Sie sollen keine Konsenslisten oder Abstimmugnsempfehlungen mehr vorlegen, sondern viel mehr alles organisatorisch in die Wege leiten, um ein ausgewogenes Verhältnis an Anträgen aus Untergliederungen, dem Landesvorstand und den Arbeitsgemeinschaften behandeln zu können. Für eine zeitliche Entspannung sorgt auch das Reduzieren der Grußworte auf ein notwendiges Minimum.

 

Beschlossene Initiativen sollen von den Parlamentarier*innen in ihre Arbeit aufgenommen werden und von effektiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, die gemeinsam von Partei und Fraktion bzw. Landesgruppe organisiert wird.

 

Digitale Möglichkeiten für die Antragsdebatte nutzen: 

 

Denkbar ist es auch, dass die Antragskommission für die Delegierten unmittelbar vor Parteitagen Online-Besprechungen der Anträge koordiniert und transparent ermöglicht.

 

Durch die Nutzung von Online-Tools wird auch die zusätzliche regelmäßige Einberufung von Online-Parteitagen zur Antragsberatung ermöglicht. Auch Präsenzparteitage können künftig durch zusätzliche digitale Angebote wie Streams oder die Verwendung digitaler Abstimmungstools stattfinden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
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