S01 Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist die Pflegekammer für pflegerische Fachkräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung

Status:
Überweisung

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine bundesweite Anerkennung der „Vereinigung der Pflegende in Bayern“ (VdPB, Pflegevereinigung) als Pflegekammer einzusetzen.

Begründung:

Es ist nicht hinnehmbar, dass unser nun eingeschlagener und politisch gewollter bayerischer Sonderweg einer Pflegekammer ohne Pflichtmitgliedschaft wie er durch die VdPB als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschritten wird aufgrund vermeintlich alternativloser Regelungen und juristischer Winkelzüge nicht als berufsständische Pflegekammer mit all ihren Rechten und Pflichten anerkannt und bundespolitisch – in eine Pflegekammervereinigung – eingebunden wird.

Die Bayern-SPD nimmt Abstand davon, die VdPB zu diskreditieren (z.B. die Titulierung als „Mogelpackung“) und äußert den politischen Willen die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern und hierbei die VdPB bis zum Beweis deren Nichteignung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Pflegekammer zu unterstützen.

Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl stellvertretend für den Staat wahrnehmen.

Die Berufsangehörigen sind verpflichtet sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen. Dies ist jetzt bereits so.

Die drei wichtigsten Vorteile der VdPB sind,
erstens, dass bereits die sehr vielen einjährig ausgebildete Fachpflegehelfer*innen Mitglied werden können. Ihre Interessen werden miteingebracht und mitvertreten. Hierdurch wird die berufliche Pflegetätigkeit insgesamt weitaus realistischer repräsentiert und wertgeschätzt;
und zweitens, die freiwillige (und kostenlose) Mitgliedschaft. Lange, viel zu lange, hatten die Beschäftigten keine ständische Berufsvertretung im Sinne einer Kammer. Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass nur ein minimaler Prozentsatz in der Pflege als Selbständige arbeitet. Die Abhängigbeschäftigten sind zudem zu einem großen Teil in Teilzeitarbeitsverhältnissen teils freiwillig, teils würden sie gerne aufstocken, wenn die Arbeitgeber und Arbeitsbedingungen dies ermöglichen würden;
als drittes ist die inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit der VdPB zu nennen. Diese werden satzungsgemäß garantiert. Da Pflege eine fürs Gemeinwohl nötige die Daseinsfürsorge betreffende soziale Aufgabe ist, ist es nur billig hier endlich auch staatlich die selbständige und unabhängige VdPB in Bayern zu finanzieren. Der aktuelle Fachkräftemangel liegt in den bisherigen Strukturen einschließlich des fehlenden Selbstbewusstseins vieler einzelner Fachkräfte, sowie der bisher nicht gemeinsam und einheitlich agierenden „Pflegeberufsvertretungen“ und der verschiedenen Arbeitgebergruppen und Wohlfahrtsverbänden begründet. Wobei die beiden Letztgenannten die in dem nun seit 30 Jahren bestehenden Pflege-„Markt“ vor allem nach pflegefernen betriebswirtschaftlichen Kriterien und Eigeninteressen folgend handeln.

Das grundsätzliche Ziel einer Pflegekammer (wie der VdPB) ist die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse.

Die Pflegekammer hat die Aufgabe, die beruflichen Belange der Pflegenden zu fördern und unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung zu überwachen.

Verkammerte Berufe werden in der Öffentlichkeit und im politischen Raum verstärkt wahrgenommen. Dies erhöht die Wertschätzung des Berufs und macht pflegerische Expertise in der Politikberatung und Gesetzgebung verfügbar. Die Verkammerung dient der Stiftung einer beruflichen Identität des Pflegeberufs. (Quelle DBfK)

Seit April 2017 gibt es in Bayern die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ als Körperschaft der öffentlichen Rechts. Der Begriff „Pflegekammer“ ist rechtlich noch nicht geschützt; Experten auch der bayerischen Staatsregierung unterstützten bisher die Gründung und Tätigkeiten des VdPB sowie in Absichtserklärungen die Aufnahme des VdPB in die Bundespflegekammer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Barrierefreies PDF:
Beschluss: Übeweisung an ASG-Landesvorstand
Text des Beschlusses:

Antrag:

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine bundesweite Anerkennung der „Vereinigung der Pflegende in Bayern“ (VdPB, Pflegevereinigung) als Pflegekammer einzusetzen.

Begründung:

Es ist nicht hinnehmbar, dass unser nun eingeschlagener und politisch gewollter bayerischer Sonderweg einer Pflegekammer ohne Pflichtmitgliedschaft wie er durch die VdPB als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschritten wird aufgrund vermeintlich alternativloser Regelungen und juristischer Winkelzüge nicht als berufsständische Pflegekammer mit all ihren Rechten und Pflichten anerkannt und bundespolitisch – in eine Pflegekammervereinigung – eingebunden wird.

Die Bayern-SPD nimmt Abstand davon, die VdPB zu diskreditieren (z.B. die Titulierung als „Mogelpackung“) und äußert den politischen Willen die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern und hierbei die VdPB bis zum Beweis deren Nichteignung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Pflegekammer zu unterstützen.

Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl stellvertretend für den Staat wahrnehmen.

Die Berufsangehörigen sind verpflichtet sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen. Dies ist jetzt bereits so.

Die drei wichtigsten Vorteile der VdPB sind,
erstens, dass bereits die sehr vielen einjährig ausgebildete Fachpflegehelfer*innen Mitglied werden können. Ihre Interessen werden miteingebracht und mitvertreten. Hierdurch wird die berufliche Pflegetätigkeit insgesamt weitaus realistischer repräsentiert und wertgeschätzt;
und zweitens, die freiwillige (und kostenlose) Mitgliedschaft. Lange, viel zu lange, hatten die Beschäftigten keine ständische Berufsvertretung im Sinne einer Kammer. Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass nur ein minimaler Prozentsatz in der Pflege als Selbständige arbeitet. Die Abhängigbeschäftigten sind zudem zu einem großen Teil in Teilzeitarbeitsverhältnissen teils freiwillig, teils würden sie gerne aufstocken, wenn die Arbeitgeber und Arbeitsbedingungen dies ermöglichen würden;
als drittes ist die inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit der VdPB zu nennen. Diese werden satzungsgemäß garantiert. Da Pflege eine fürs Gemeinwohl nötige die Daseinsfürsorge betreffende soziale Aufgabe ist, ist es nur billig hier endlich auch staatlich die selbständige und unabhängige VdPB in Bayern zu finanzieren. Der aktuelle Fachkräftemangel liegt in den bisherigen Strukturen einschließlich des fehlenden Selbstbewusstseins vieler einzelner Fachkräfte, sowie der bisher nicht gemeinsam und einheitlich agierenden „Pflegeberufsvertretungen“ und der verschiedenen Arbeitgebergruppen und Wohlfahrtsverbänden begründet. Wobei die beiden Letztgenannten die in dem nun seit 30 Jahren bestehenden Pflege-„Markt“ vor allem nach pflegefernen betriebswirtschaftlichen Kriterien und Eigeninteressen folgend handeln.

Das grundsätzliche Ziel einer Pflegekammer (wie der VdPB) ist die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse.

Die Pflegekammer hat die Aufgabe, die beruflichen Belange der Pflegenden zu fördern und unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung zu überwachen.

Verkammerte Berufe werden in der Öffentlichkeit und im politischen Raum verstärkt wahrgenommen. Dies erhöht die Wertschätzung des Berufs und macht pflegerische Expertise in der Politikberatung und Gesetzgebung verfügbar. Die Verkammerung dient der Stiftung einer beruflichen Identität des Pflegeberufs. (Quelle DBfK)

Seit April 2017 gibt es in Bayern die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ als Körperschaft der öffentlichen Rechts. Der Begriff „Pflegekammer“ ist rechtlich noch nicht geschützt; Experten auch der bayerischen Staatsregierung unterstützten bisher die Gründung und Tätigkeiten des VdPB sowie in Absichtserklärungen die Aufnahme des VdPB in die Bundespflegekammer.

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Beschluss-PDF: