Streiche von Z. 51 bis Z. 74 den Abschnitt „Finanzierung über Vermögensabgabe und Vermögenssteuer“ komplett.
Eine Vermögenssteuer ist zwar dringend notwendig, nicht allerdings in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Sowohl die Vermögenssteuer als auch die Vermögensabgabe stellen in erster Linie eine Umverteilungsmaßnahme dar, in der Konsequenz sind Finanzierungen für die Herstellung einer Chancengleichheit aus Vermögenssteuer und Vermögensabgabe zwar sinnvoll, um beispielsweise Bildung durchlässiger zu machen, nicht allerdings im Bereich der Infrastruktur. Verkehr wird nicht von großen Vermögen verhindert, sondern ist unabhängig davon. Daher sollen die in diesem Antrag genannten Investitionen kreditfinanziert werden und mit Steuermitteln abbezahlt werden. Selbstredend kann ein Teil davon auch aus einer Erhöhung der LKW-Maut o.Ä. bezahlt werden.