B13 Bildungsfreistellungsgesetz für Bayern!

Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, das kein Bildungsfreistellungsgesetz hat, in dem eine Teilnahme an weiterbildenden Veranstaltungen gesetzlich geregelt ist. Deshalb fordern wir ein Bildungsfreistellungsgesetz in Bayern.

Begründung:

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken, gibt es bereits in den meisten Bundesländern und stellt somit im Bundesvergleich eine Benachteiligung bayerischer Arbeitnehmer*innen, insbesondere von Frauen mit Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeaufgaben, dar.

Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen im Prozess des lebenslangen Lernens. Um dem beschleunigten Strukturwandel, der Digitalisierung und den damit verbundenen Auswirkungen in der Arbeitswelt gewachsen zu sein, müssen Arbeitnehmer*innen eine ständige Bereitschaft zur Weiterbildung aufweisen, um Arbeitsmarktchancen zu erhalten und zu verbessern. Der Anspruch nach einer umfassenden Bildung betrifft allerdings nicht nur die beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen, sondern zunehmend auch andere Wissensbereiche, insbesondere politische und kulturelle Bildung und ist damit auch eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung von Chancengleichheit in unserem Land.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken, ist eine Möglichkeit hierzu. „Gute Arbeit“ erfordert auch das Recht auf Bildung. Erziehende Arbeitnehmer*innen konnten bisher nur schwer Weiterbildungsangeboten nachgehen, da der Erholungsurlaub mit den Schulferien der Kinder abgestimmt werden muss und somit ein Betreuungskonflikt entsteht. 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage