W8 Online-Handel

Status:
Nicht abgestimmt

Die den Kommunen zustehende Gewerbesteuer wird vom Bundesgesetzgeber dahingehend weiterentwickelt, dass der überörtliche einschließlich des vom Ausland  aus tätigen Online-Handel pro zum Versand gegebenes Paket 1,-€ Gewerbesteuer neuer Art an die Kommune zahlen muss, auf deren Postleitzahlgebiet dem Besteller zugestellt wird.

Begründung:

Die Innenstädte sterben aus, die Läden schließen und zahlen keine Gewerbesteuer mehr; Ladenlokale stehen leer. Die Verbraucher bestellen online und lassen sich die Waren liefern. Die Kaufkraft fließt ab.  Die Kommunen müssen weiter alle Infrastruktur wie bisher vorhalten. Amazon und der ganze online-Handel nehmen für ihre Paketlieferungen die kommunale (Verkehrs-)Infrastruktur in Anspruch und belasten Straßen, Bürger und Umwelt massiv durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen, zahlen für ihre gewerbliche Tätigkeit vor Ort aber keine Gewerbesteuer.

Das Geschäftsmodell „Online-Handel“ hat nicht nur fundamentale Auswirkungen auf den stationären Einzelhandel und Verkehrsströme, sondern hat sich auch einen Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Kommunen verschafft.

Der Staat muss auf neue Geschäftsmodelle auch steuerlich reagieren. Das ist Wesensmerkmal von Steuererhebung überhaupt und seit Jahrhunderten unbestritten.

Die Verteuerung für den Online-Handel nimmt diesem Geschäftsmodell nur einen Teil des selbst verschafften Wettbewerbsvorteiles.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Bundestagsfraktion