N1 Internet als Grundversorgung

Status:
Nicht abgestimmt

Internet als Grundversorgung

Wir fordern, dass die Versorgung mit Internet eine vergleichbare rechtliche Stellung wie die Versorgung mit Strom, Wasser und Energie zukommt.
Wir fordern, dass ein Wohnortwechsel immer ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Ein Schutz der Anbieter ist nicht notwendig, da am neuen Wohnort sowieso ein Neuvertrag geschlossen werden muss. Die momentane Rechtslage führt in der Regel zu Versorgungsschwierigkeiten und hohe Kosten. Daher soll das Telekommunikationsgesetz in § 46 entsprechend geändert werden.
Wir fordern, dass der Internetzugang denselben Schutz bekommt wie ein Telefonanschluss und nicht bei Zahlungsrückständen ohne Ankündigung oder Frist einfach gesperrt werden kann. Wir fordern, dass eine Grundversorgung mit Internet gewährleistet wird. Hierzu soll ein Konzept erarbeitet werden inwiefern eine Grundversorgung mit Internet ähnlich des Grundversorgungstarifs mit Strom möglich und zielführend ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme