V3 Keine Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen!

Status:
Nicht abgestimmt

Keine Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen!

Die SPD-Abgeordneten in den Landtagen und im Bundestag werden aufgefordert, keinen Gesetzesänderungen, insbesondere keinen Verfassungsänderungen, zuzustimmen, welche eine wie auch immer geartete Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen zulassen. Das heißt im Klartext: Weder direkt noch indirekt (Öffentlich-private-Partnerschaften, sog. ÖPPs oder englisch PPPs) dürfen öffentliche Einrichtungen und Investitionen privatisiert werden. Dies gilt insbesondere aktuell für die Bundesfernstraßen-Gesellschaft und gilt auch für die Ablehnung auch privater Rechtsformen und Betreibergesellschaften und Untergesellschaften. Insbesondere auch die ÖPPs sind abzulehnen, da sie den Steuerzahler bedeutend (!) mehr belasten als eine Finanzierung durch Steuern oder über öffentlich aufgenommene Kredite (wie auch Rechnungshöfe auf vielen Ebenen immer wieder unterstrichen haben).

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Handeln Bundestagsfraktion
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht abgestimmt Ä1 zum V3 Ende des Antrags Michael Schrodi Für uns Sozialdemokrat*innen gilt: Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sind Aufgaben der öffentlichen Haushalte. Wir wollen die finanzielle Ausstattung von Bund, Ländern und Kommunen stärken, um diese Aufgaben zu bewältigen. Wir wollen damit auch verhindern, dass öffentliche Haushalte auf Projekte öffentliche-privater Partnerschaften angewiesen sind. Vielmehr brauchen wir eine Debatte über die angemessene, d.h. deutliche stärkere Beteiligung Vermögender und Spitzenverdienern an den Investitionen in z.B. Bildung, Verkehr und Wohnungsbau.