W4 Neugestaltung und Wiedereinführung der Vermögenssteuer

Status:
Nicht abgestimmt

Um die Schere zwischen Arm und Reich abzubauen und eine langfristig verbesserte soziale Gerechtigkeit zu erreichen, setzt sich die SPD im Bund (Fraktion und PV) für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer in neuer Form ein.

Dafür soll:

  1. die neue Vermögenssteuer durch Grundgesetzänderung künftig eine Bundessteuer sein, die dem Bund zufließt.
  1. die Grundlage der Besteuerung für Immobilien, entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, künftig der Verkehrswert der Immobilien sein. Der Verkehrswert soll sich dabei nach der 25-fachen Jahresmiete gemäß Mietspiegel des Standortes der Immobilie richten.
  2. Die Vermögenssteuer soll erst ab 2 Millionen Euro Vermögen erhoben werden.
Begründung:

Vergleichbare westliche Länder erheben die Vermögenssteuer in nicht unerheblicher Höhe, USA z.B. 3,2 % und GB 2,0%. Die Vermögenssteuer würde gerechter allen Bundesländern zufließen und nicht nur in die Länder, in denen sich die Reichen niederlassen.

Das Wielandgutachten von ver.di vom November 2003 zeigt den Weg zur Wiedereinführung und die nötigen Freigrenzen Auf- und Abstufungen dazu.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag