- Wir fordern am Versorgungsbedarf ausgerichtete Organisationsstrukturen für kommunale Krankenhäuser. Der Wettbewerb um Personalkosten muss beendet werden.
- Wir fordern, kommunale Kliniken durch eine verbesserte Finanzierung in die Lage zu versetzen, ihren sozialen Auftrag der Daseinsvorsorge erfüllen zu können. Durch eine Abkehr von den Fallpauschalen in den Krankenhäusern und eine Reform der Finanzierung müssen vor allem kommunale Krankenhäuser mit ihrem umfangreichen Angebot der Grundversorgung gestärkt werden. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz muss daher geändert werden.
- Wir fordern eine umfassende, wohnortnahe Versorgung mit Alters- und Palliativmedizin sowie bedarfsgerecht wesentlich mehr Hospize.
- Im Spannungsfeld von Patientenfürsorge, wirtschaftlicher Effizienz und öffentlichem Vertrauen muss der respektvolle Umgang mit allen Beteiligten – den Patienten und dem Personal in Medizin, Pflege und Verwaltung – Vorrang erhalten vor rein finanziellen Erwägungen. Dazu gehört insbesondere eine gesetzlich geregelte Personalbemessung und eine bessere Ausstattung mit Pflege-Fachpersonal.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch S1
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Wir fordern am Versorgungsbedarf ausgerichtete Organisationsstrukturen für kommunale Krankenhäuser. Der Wettbewerb um Personalkosten muss beendet werden.
- Wir fordern, kommunale Kliniken durch eine verbesserte Finanzierung in die Lage zu versetzen, ihren sozialen Auftrag der Daseinsvorsorge erfüllen zu können. Durch eine Abkehr von den Fallpauschalen in den Krankenhäusern und eine Reform der Finanzierung müssen vor allem kommunale Krankenhäuser mit ihrem umfangreichen Angebot der Grundversorgung gestärkt werden. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz muss daher geändert werden.
- Wir fordern eine umfassende, wohnortnahe Versorgung mit Alters- und Palliativmedizin sowie bedarfsgerecht wesentlich mehr Hospize.
- Im Spannungsfeld von Patientenfürsorge, wirtschaftlicher Effizienz und öffentlichem Vertrauen muss der respektvolle Umgang mit allen Beteiligten – den Patienten und dem Personal in Medizin, Pflege und Verwaltung – Vorrang erhalten vor rein finanziellen Erwägungen. Dazu gehört insbesondere eine gesetzlich geregelte Personalbemessung und eine bessere Ausstattung mit Pflege-Fachpersonal.
Beschluss-PDF: