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Y7 Solidarität mit den streikenden Schüler*innen!

26.01.2019

„We can no longer save the world by playing by the rules. It’s time to rebel to save the future.”

– Greta Thunberg, 15-jährige schwedische Klimaaktivistin im Streik

Während die Kohlekommission ihre Ergebnisse vorstellt und sich ein Klimagipfel an den anderen reiht, entstand eine Bewegung „Friday for Future“, die vor allem von Schüler*innen vorangetrieben wird. Junge Menschen gehen auf die Straße und fordern ein, was ihnen zusteht: Eine Zukunft, in der der menschgemachte Klimawandel nicht die Grundlagen ihres Lebens zerstört hat!

Die SPD erklärt sich solidarisch mit den streikenden Schüler*innen und begrüßt ausdrücklich, dass sich junge Menschen engagieren und mit uns das Ziel teilen, einen ökologischen Wandel in Politik und Gesellschaft zu erreichen. Wir wollen gemeinsam mit den Streikenden die Folgen des Klimawandels so gut wir können begrenzen und die Politik des Stillstands und des Aussitzens durchbrechen!

Wir fordern daher die Kultusminister*innen der Länder dazu auf, jede Art der Sanktion für die Schüler*innen zu verhindern und es zu ermöglichen, gegebenenfalls verpasste Prüfungen unter üblichen Konditionen nachholen zu können.

Y6 Ambitionierter Klimaschutz jetzt!

26.01.2019

Begründung der Dringlichkeit:

Auch in Bayern gehen mehr junge Menschen für aktive Klimapolitik auf die Straße. Aus ihrer Sicht geht die Politik beim Klimaschutz zu zögerlich vor. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel & Beschäftigung“ tagte noch am Freitag bis spät in die Nacht, um den Ausstieg aus dem Kohleabbau und der Kohleverstromung zu verhandeln. Ihre Ergebnisse werden großen Einfluss auf die Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz haben, das in diesem Jahr noch verabschiedet werden soll.

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir müssen das fossile Zeitalter hinter uns lassen. Die Zukunft besteht zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.

Wir wollen bis 2050 in Deutschland treibhausgasneutral produzieren und leben. Das heißt ganz konkret: Wir müssen uns von den Energieträgern Kohle, Erdöl und Erdgas verabschieden. Es gilt jetzt in der verbleibenden Zeit den Ausstieg wirtschaftlich erfolgreich und ohne Strukturbrüche zu gestalten.

2019 muss das Jahr sein, in dem wir die Wege festlegen, auf denen wir die Klimaziele sicher erreichen werden. Der Staat muss einen klaren Rahmen setzen, um Planungssicherheit zu geben. Das im Koalitionsvertrag verabredete Klimaschutzgesetz bietet dazu jetzt die Gelegenheit, die wir mit einem kraftvollen Antritt nutzen müssen.

Die SPD muss die politische Kraft sein, die einen wirksamen Klimaschutz erfolgreich ins Werk setzt und dabei wirtschaftliche Vernunft und soziale Belange von Menschen und Regionen gleichwertig verbindet. Diese große Transformation in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung bietet auch große Chancen für unsere Volkswirtschaft.

Y5 Millionen in den Naturschutz und nicht in ein Prestigegebäude investieren!

26.01.2019

Der Spessart ist das größte Laubwaldgebiet Bayerns und ob seiner alten Buchen- und Eichenbestände von großer naturschutzfachlicher Bedeutung. Deshalb wurde im Jahr 2017 der Spessart auch für einen 3. Bayer Nationalpark vorgeschlagen. Das anschließende Dialogverfahren der Bayerischen Staatsregierung wurde jedoch derart dilettantisch geführt, dass eine zutiefst gespaltene Region zurückgeblieben ist.

Als „Trostpflaster“ für die Region soll es nun ein „Eichenzentrum“ im Hafenlohrtal geben, in dem ein altes über Jahrzehnte vernachlässigtes Hofgut für 26,5 Millionen Euro saniert werden soll. Statt weiterer Ausweisungen von gesetzlich geschützten Waldgebieten und Investitionen in mehr Waldschutz, soll es eine reine Investition in ein Gebäude geben.

Das Hafenlohrtal wurde über eine 40 Jahre aktive Bürgerinitiative vor den Plänen für einen Wasserspeicher geschützt und gehört heute zu den wertvollsten und geschütztesten Tälern in Bayern. Hier nun für eine horrende Millionensumme ein „Eichenzentrum“ zu errichten, dem jede regional verbundene Akzeptanz und darüber hinaus jede vernünftige Infrastruktur und Verkehrsanbindung fehlt, wird von Naturschutzverbänden und einer breiten Bevölkerung abgelehnt. Inzwischen gibt es mehr als 5 000 Unterschriften für den weiteren Erhalt des Schutzstatus des Hafenlohrtals.

Wir fordern, dass sich die BayernSPD und die SPD Landtagsfraktion für eine Überprüfung der Investitionspläne um das „Eichenzentrum“ im Hafenlohrtal einsetzt.

Die veranschlagte Investitionssumme von 26,5 Millionen Euro ist im Vorfeld über den Rechnungshof zu prüfen.

Y4 Gute Ausbildung für alle – Berufsbildungsgesetz besser machen!

25.01.2019

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der damit verbundenen Einführung einer Mindestausbildungsvergütung geht eines der wichtigsten sozialdemokratischen Projekte aus dem Koalitionsvertrag in den kommenden Monaten in die Umsetzungsphase. Im BBiG sind die wichtigsten Vorgaben zur dualen Ausbildung geregelt. Nachdem das Gesetz seit 2005 nicht mehr erneuert und eine Aktualisierung durch die Union bereits in der letzten Großen Koalition verhindert wurde, ist es jetzt an der Zeit mit Vehemenz unsere Positionen einzufordern.
Der dazu kurz vor Weihnachten von der CDU-Bildungsministerin Anja Karliczek vorgelegte Referent*innenentwurf aus dem Bundesbildungsministerium gleicht einer Zurschaustellung, der Unionsfraktionen weder in der Lage, noch willens zu sein eine wirkliche Verbesserung für Millionen junge Menschen zu erreichen.
Darum werden wir an der Seite der Gewerkschaften ein klares Zeichen setzen und lautstark deutliche Verbesserungen für Auszubildende in diesem Land einzufordern um mehr Sicherheit für junge Menschen zu schaffen und die Ausbildung durch gute Bedingungen auch wieder attraktiver zu machen. Deswegen werden wir im Gesetzgebungsprozess auf unsere folgenden Forderungen weiterhin pochen:

 

Eine Mindestausbildungsvergütung

 

Diese muss zum Ziel haben Auszubildenden und dual Studierenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Facetten zu ermöglichen. Der aktuelle Vorschlag des Bundesbildungsministeriums von 504 Euro im ersten Ausbildungsjahr und in den Folgejahren fünf, zehn und 15 Prozent mehr, also 529 Euro, 554 Euro und 580 Euro pro Monat deckt diesen Anspruch nicht ab. Dieser Vorschlag orientiert sich am BaföG-Satz für Schüler*innen. Abgesehen davon, dass dieser Satz auch für Schüler*innen, die sich ein selbstständiges Leben finanzieren müssen, zu niedrig ist, sind Auszubildende und Dual Studierende eben keine Schüler*innen. Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist keine Sozialleistung. Sie sollte sich dementsprechend nicht an einer solchen orientieren, sondern an tariflichen Regelungen. Gemeinsam mit den Gewerkschaftsjugenden fordern wir daher eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 % der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres. Am Beispiel des Jahres 2018 wären das
im ersten Ausbildungsjahr 660 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 720 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 795 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 826 Euro.

Damit wird eine zweite Haltelinie geschaffen. Davon profitieren insbesondere Auszubildende in Branchen ohne gute Tarifbindung. Der aktuelle Vorschlag des Bundesbildungsministeriums würde nur für etwa 30.000 Auszubildende (etwa 6% eines Jahrgangs) eine Verbesserung bringen, von unserer Forderung würden hingegen ungefähr 162.000 Auszubildende profitieren.

 

 

Ausweitung des Geltungsbereiches auf dual Studierende und schulisch-betriebliche Ausbildungen

 

Der Geltungsbereich im Berufsbildungsgesetz umfasst bisher nur die duale Ausbildung. Als neuere Ausbildungsart ist hier zwingend die Aufnahme – zumindest der Praxisphasen – des Dualen Studiums ins Berufsbildungsgesetz sicherzustellen. Aktuell existieren nämlich gar keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen zum Dualen Studium. Das bedeutet, dass es Gesetzeslücken gibt, die es Unternehmen ermöglichen, dual Studierende zu beschäftigen, ohne dass entsprechende Schutzbestimmungen greifen, die Ausbeutung verhindern und Ausbildungsqualität sichern sollen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Für die dual Studierenden ergeben sich aus dem Fehlen gesetzlicher Schutzbestimmungen, die für die duale Ausbildung selbstverständlich sind, zahlreiche Probleme: vertragliche Bindungsklauseln über das Studium hinaus, Rückzahlungspflichten, Probleme bei der Freistellung für Prüfungen und Seminare, Fehlen von gesetzlichen Mindeststandards für die Betreuung im Betrieb und einer gesetzlichen Festlegung, dass es eine Vergütung geben muss.

 

Um die Qualität dieses Ausbildungsformats zu gewährleisten, müssen Ausbildung und Studium verzahnt und die betrieblichen Ausbildungsbedingungen mit den Erfordernissen des Studiums abgestimmt werden. Dies erfordert zusätzliche Abstimmungsinstrumente und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität. Deshalb fordern wir, Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Hochschule ins BBiG aufzunehmen, sowie Anforderungen der Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals, eine Bestimmung zur Ausbildungsvergütung sowie zur Ausgestaltung des Ausbildungsvertrages zwischen Studierendem und Betrieb. Die Freistellung für Vorlesungen, Seminare, Laborpraxis, Prüfungen sowie einen Tag zur Vorbereitung der Prüfungen und Studienzeiten muss ebenfalls im BBiG verankert werden.

 

Doch nicht nur das duale Studium wird vom Bundesbildungsministerium ausgeklammert. Zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge und vergleichbare neue Ausbildungsstrukturen sollen offenbar weiterhin nicht im BBiG geregelt werden. Im Ergebnis führt das in vielen Ausbildungen oftmals zu unklaren Rechtsverhältnissen oder schlechteren Ausbildungsbedingungen. Daher fordern wir die Ausweitung des BBiG zu einem einheitlichen Ausbildungsgesetz, das gleiche Qualitätsstandards für alle Ausbildungsberufe sicherstellt. Der Geltungsbereich bzw. die Grundprinzipien des Berufsbildungsgesetzes muss auch auf betrieblich-schulische Ausbildungen (z.B. in Pflege- und Gesundheitsberufen) ausgeweitet werden.

Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung

 

Wir begrüßen die angestrebte höhere Durchlässigkeit, allerdings wird Durchlässigkeit vorwiegend im Kontext von einer Verkürzung oder Anrechnung von Ausbildungszeiten diskutiert. Übersehen wurden häufig junge Menschen, die mehr Ausbildungszeit benötigen. Um individuelle Ausbildungsarrangements zu stärken, muss es in Zukunft auch rechtlich möglich sein, ohne große Prozeduren die Ausbildungszeit bei entsprechenden Bedarfen zu verlängern (§ 8 Abs. 2). Dazu müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Jugendliche mit Startschwierigkeiten vor Anfang der Ausbildung die Möglichkeit gegeben wird, ihre reguläre Ausbildung von Beginn an länger zu gestalten. Dabei sollten auch Modelle berücksichtigt werden, die bereits Berufsvorbereitende Maßnahmen im Betrieb enthalten (Beispiel »Start in den Beruf« oder »Anlauf zur Ausbildung«).

 

Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass eine gute und qualifizierte Ausbildung zur Facharbeiter*in mindestens drei Jahre dauern muss. Eine sehr spezialisierte und nur auf einige Tätigkeiten fokussierte zweijährige Berufsausbildung beeinträchtigt die Flexibilität und Durchlässigkeit des Berufsbildungssystems anstatt sie zu verbessern. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes werden weiter steigen, damit einhergeht eine deutliche Verschlechterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte. Eine zu enge Spezialisierung bereits in der Ausbildung würde daher die Anpassung an neue Anforderungen und lebenslanges Lernen nicht fördern, sondern eher verringern.
Eine grundsätzliche Verkürzung der Ausbildungsdauer von dreieinhalb auf drei Jahre und eine vermehrte Einführung von zweijährigen Ausbildungsberufen lehnen wir daher ab. Für Auszubildende in bestehenden zweijährigen Ausbildungsberufen fehlt dagegen derzeit ein verlässlicher Durchstieg von ihrer zweijährigen in dreijährige Ausbildungsberufe. Es fehlt ein Rechtsanspruch auf eine Weiterführung der Ausbildung.

Ausnahmeregelungen zur Verkürzung der Ausbildungszeit sollen für Auszubildende gelten, die durch einen entsprechenden Ausbildungsplatzwechsel, regelmäßiges Übertreffen der Ausbildungsziele oder die Anrechnung einer Einstiegsqualifizierung, beruflicher Vorbildung, oder eines allgemeinbildenden Schulabschlusses ihre Ausbildungszeit verkürzen oder vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Die angestrebte „Verbesserung der Durchlässigkeit“ birgt zudem die deutliche Gefahr einer Modularisierung der Ausbildung. Wir stehen zum Berufeprinzip und lehnen eine Aufgabe des Systems geschlossener Berufsbilder zugunsten einer Modularisierung der beruflichen Ausbildung weiterhin ab.

Teilzeitausbildung ohne Wenn und aber!

Das Bundesbildungsministerium möchte die Teilzeitausbildung „stärken“ und den „Adressat[*innen]enkreis auf alle Auszubildenden“ erweitern. Das Modell der Teilzeitausbildung ist besonders attraktiv für Alleinerziehende. Mütter und Väter müssen einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bekommen, wenn sie sich dafür entscheiden einen Berufs- oder Schulabschluss nachzuholen. Allerdings soll weiterhin Voraussetzung sein, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind. Lehnt die*der Arbeitgeber*in also ab, haben Auszubildende weiterhin kein Anrecht auf eine Teilzeitausbildung. Damit verkommt die „Stärkung“ zu einer hohlen Phrase. Das wollen wir nicht.Zudem muss festgeschrieben werden, dass die Ausbildungsvergütung weiterhin in voller Höhe gezahlt werden muss. Da es hier in der Praxis häufig zu Streitigkeiten kommt, soll diese Regelung im §8BBiG mit aufgenommen werden.

Ausbildungsplatzangebot, Perspektiven und Kostenfreiheit garantieren

 

Weitere entscheidende Punkte, die dringend im Berufsbildungsgesetz verankert werden müssen, die aber im aktuellen Vorschlag keine Erwähnung finden, sind eine Ausbildungsgarantie, ein Übernahmeanspruch sowie eine garantierte Kostenfreiheit.

Wir fordern die Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf eine mindestens dreijährige duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu absolvieren. Die Betriebe müssen wieder stärker ihrer Verantwortung zur Ausbildung nachkommen und die Jugend braucht Perspektiven – dazu gehört ganz wesentlich eine qualitativ gute berufliche Ausbildung. Wir sagen deshalb: Wer nicht ausbildet, muss zahlen! Wir wir schon in unserem Grundsatzprogramm von 2007 (Hamburger Programm) festgeschrieben haben, wollen wir Unternehmen die ausbilden wollen unterstützen und Betriebe die auf die eigene Ausbildung von Fachkräften verzichten im Rahmen einer Umlagefinanzierung an den Kosten beteiligen. Diese Ausbildungsgarantie für alle ausbildungswilligen Jugendlichen die keinen Ausbildungsplatz finden konnten soll spätestens zwei Monate nach Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres gelten. Bei der Berufswahl sind die Berufswünsche und die Möglichkeiten der Mobilität maßgeblich.

Jugendlichen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, wird eine Ausbildung an einer berufsbildenden Schule oder bei einem außerbetrieblichen Bildungsträger für die gesamte mindestens dreijährige Ausbildungsdauer garantiert. Ein Anteil von mindestens 50 % betrieblicher Praxis muss dabei gesichert sein. Außerdem ist zu jedem Zeitpunkt ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Die absolvierte Ausbildungszeit ist dabei anzurechnen. Außerbetriebliche Auszubildende müssen eine Ausbildungsvergütung entsprechend der orts- und branchenüblichen tariflichen Regelung erhalten.

 

Eine sichere Perspektive ist gerade für junge Menschen sowohl beim Übergang von Schule in Ausbildung als auch beim Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben wichtig. Wir fordern daher eine unbefristete Übernahmegarantie für alle Auszubildende. Nicht nur für die Unternehmensbindung, sondern insbesondere auch für den Erwerb von praktischer Berufserfahrung für den ehemaligen Auszubildenden ist dies entscheidend.

Umfragen zeigen, dass nicht einmal die Hälfte der Auszubildenden und dual Studierenden im Jahr vor ihrem Berufsabschluss eine feste Übernahmezusage und Perspektive in ihrem Ausbildungsbetrieb hat. Ein Drittel der Auszubildenden und dual Studierenden hat kurz vor Ihrem Berufsabschluss noch schlicht keine Informationen darüber ob sie übernommen werden oder nicht. Diese Unsicherheit darf jungen Menschen nicht weiter zugemutet werden. Deshalb muss § 24 BBiG erweitert werden und die dreimonatige Ankündigungsfrist bei beabsichtigter Nicht-Übernahme auf alle Auszubildenden ausgeweitet werden.

 

Wir fordern eine eindeutige Verankerung der Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im BBiG. Um klarzustellen, dass die Berufsausbildung für die Auszubildenden und dual Studierenden kostenfrei stattfindet, erfordert es eine Ergänzung in § 14 BBiG. Alle im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehenden Kosten müssen vom Ausbildungsbetrieb bzw. vom Ausbildungsträger getragen werden. Dazu gehören Ausbildungsmittel, Dienstkleidungsstücke, Schutzausrüstung, Fachliteratur, Unterkunftskosten beim Blockunterricht, eventuell anfallende Schulgelder ebenso wie die anfallenden Fahrtkosten für den Weg vom Wohnort zu den Ausbildungsstätten und der Berufs- bzw. (Fach-)Hochschule.

Zeit zum Lernen!

 

Bei der Frage der Anrechnung von Berufsschulzeiten bei Auszubildenden auf die Arbeitszeit wird bisher zwischen volljährigen und minderjährigen Auszubildenden unterschieden.

Wir fordern eine einheitliche Regelung für alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter.

Analog dem JarbSchG müssen zukünftig bei allen Auszubildenden die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Dies ist eine Grauzone im aktuellen BBiG, die dazu führen kann, dass Auszubildende vor oder nach dem Berufsschulunterricht in den Betrieb müssen. Wir fordern explizit, dies zu unterbinden, so dass sich die Auszubildenden auf die theoretischen Ausbildungsinhalte konzentrieren können und nicht doppelt belastet werden. Die Berufsschulzeit muss für alle Auszubildenden inklusive der Wege- und Pausenzeit vollständig auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden.

Dabei soll ein Berufsschultag, unabhängig von seinem Umfang, grundsätzlich als voller Arbeitstag berücksichtigt werden, um eine Benachteiligung der Auszubildenden zu verhindern, deren Berufsschulzeit sich nicht mit der Ausbildungszeit überschneidet bzw. um einen Missbrauch vor gezielter Vermeidung der Überschneidungszeiten durch Schichtdienste abzuwenden. Es kann nicht sein, dass Auszubildende durch Berufsschulzeit plus Ausbildungszeit über die Begrenzung im Arbeitszeitgesetz hinaus beschäftigt werden dürfen. Berufsschulwochen sollen wie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden. Vor den Zwischen- und Abschlussprüfungen wollen wir den Auszubildenden gesetzlich drei freie Arbeitstage zur Vorbereitung ermöglichen.

Y2 Klimafreundliche und bezahlbare Mobilität für alle: Verkehrswende jetzt anpacken, gerecht finanzieren und sozial gestalten!

24.01.2019

Begründung der Dringlichkeit:

Die neuesten Statistiken zum Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland und Bayern aus dem Januar 2019 zeigen, dass wir unsere Klimaziele verfehlen. Schuld daran ist vor allem die starke Zunahme der CO2-Emissionen aus dem Bereich Verkehr.

Die Klimaerhitzung ist das drängendste globale Umweltproblem, eine Überlebensfrage der Menschheit mit enormen, auch sozialen Auswirkungen. Wir haben nur noch wenige Jahre Zeit, um die dringend notwendigen Veränderungen einzuleiten, damit wir das 1,5-Grad-Ziel der Klimakonferenz von Paris 2015 einhalten können.

Wir brauchen deshalb JETZT eine ökologische und soziale Verkehrswende!

 

Der Landesparteitag der Bayern SPD möge deshalb beschließen:

Die Bundes-SPD und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, so schnell wie möglich einen Masterplan für eine sozial-ökologische Verkehrswende vorzulegen,

bestehend aus vier Teilen:

  • einem Konzept „Bahn der Zukunft“ für einen massiven Ausbau eines klimafreundlichen, schienengebundenen öffentlichen Fern- und Regionalverkehrs in Deutschland. Zielmarke sind mindestens fünf- bis sechsfach höhere Investitionen pro Kopf der Bevölkerung in die Bahninfrastruktur und -angebote.

 

  • einem struktur- und sozialpolitischen Konzept „Nachhaltige Zukunftsarbeitsplätze“, um Umbrüche in der Produktion, vorrangig in der Automobilindustrie und bei ihren Zulieferbetrieben, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch zu begleiten, vor allem auch durch Beschäftigungsgarantien und tarifliche Absicherung, und Deutschland als führenden Industriestandort für Mobilität zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

  • einem Konzept „Güter auf Schiene und Schiff“ für die Verlagerung möglichst aller überörtlichen Gütertransporte auf Schiene und Binnenschiff unter Einbeziehung der notwendigen Infrastruktur wie Umschlagzentren und digitalisierter Planung.

 

  • einem Konzept zur Förderung nachhaltiger Forschung im Bereich Verkehr, um emissionsfreie Antriebstechnologien, umweltfreundlichen Gütertransport und Konzepte zur weiteren Digitalisierung des Verkehrsbereichs und für flächensparende Verkehrs-Infrastruktur zu entwickeln.

 

Finanzierung über Vermögensabgabe und Vermögenssteuer

Die Finanzierung der klimafreundlichen und sozialen Verkehrswende erfolgt über eine Vermögensabgabe für Millionäre ab einem Nettovermögen von einer Million Euro und einem zusätzlichem Freibetrag pro Kind von 200.000 Euro, entsprechend dem Konzept der Gewerkschaft ver.di.

Sie soll insgesamt etwa 300 Milliarden Euro einbringen, die im Verlauf von zehn Jahren zu zahlen sind. Die Vermögensabgabe steht gemäß Grundgesetz Artikel 106 (1) dem Bund zu.

Laufende Investitionen der Länder und Gemeinden in einen umweltfreundlichen und sozialen öffentlichen (Nah-)Verkehr und soziale Fahrpreise bzw. Kostenfreiheit im Nahverkehr werden durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer gegenfinanziert.

Nach dem Vorschlag von ver.di soll sie auf Nettovermögen oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro je Person mit einem Steuersatz von einem Prozent einsetzen und mit einem halben Steuersatz auch Körperschaften besteuern. Das jährliche Steueraufkommen beträgt dann etwa 20 Milliarden Euro. Die Vermögensteuer ist im Grundgesetz Artikel 106 (2) vorgesehen, sie fließt ohne besondere Zweckbindung den Bundesländern zu.

 

Y1 Resolution: Wir unterstützen den bundesweiten Aktionstag „Jetzt erst recht! Keine Kompromisse #wegmit219a – Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar“ am 26. Januar 2019

23.01.2019

Am heutigen 26. Januar 2019 ruft das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung bundesweit zu einem Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ist ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedenen feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen. Seit 2012 setzt es sich gegen die von christlich-fundamentalistischen Gruppierungen angestrebte Kriminalisierung und moralisch-gesellschaftliche Ächtung von Schwangerschaftsabbrüchen ein.

Darum geht es:

Der vorgelegte Kompromiss der Großen Koalition zu §219a StGB verbessert die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht. Das Informationsverbot für Ärzt*innen bleibt darin bestehen, wodurch sich zum einen das Auffinden medizinisch sachgemäßer Informationen für Betroffene weiterhin als schwierig gestaltet und zum anderen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bestehen bleibt.

Solange Ärzt*innen eine Anklage wegen einer Information auf ihrer Website fürchten müssen, solange werden weiterhin nur wenige von ihnen für diese Eingriffe bereitstehen. Aus diesem Grund ist nur die Streichung von §219a StGB eine Lösung.

Die BayernSPD unterstützt den  Aktionstag am 26. Januar 2019 für die Streichung von
§ 219a StGB und den freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche!

P5 Für den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel a. See - die BayernSPD muss ihren Beitrag leisten

17.12.2018

Mit großer Sorge nehmen wir die Gefahr zur Kenntnis, dass die Bildungsstätte der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel am See wegen wegfallender Zuschüsse geschlossen wird.

Dazu stellen wir fest:

Das Anwesen hat historisch-symbolische Bedeutung von der klösterlichen Gründung über einhundert Jahre im Eigentum einer Bankiersdynastie bis zur Inbesitznahme durch eine führende Nazi-Familie.

Die Georg-von-Vollmar-Akademie, die soeben auf ein 70-jähriges Bestehen  zurückblicken konnte, wurde als Parteischule der bayerischen SPD gegründet und in weiten Teilen von Mitgliedsbeiträgen und aus zurückgegebenem Parteivermögen im Zuge der „Wiedergutmachung“ finanziert. Sie wurde Ende der 1960er Jahre zu einer Akademie der politischen Erwachsenenbildung auf eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt. Sie stand und steht aber weiterhin der Sozialdemokratie nahe und wird von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geführt. Der Bestand und die Arbeit der Akademie – und damit eine politische Gesamtverantwortung – liegen somit über die rechtliche Zuständigkeit des Vereinsvorstandes hinaus auch bei der Führung der BayernSPD. Leider hat diese es in den letzten Jahren nicht vermocht, dem seit Längerem absehbaren Wegfall von Zuschüssen mit einem zukunftsweisenden Konzept zu begegnen.

Wir fordern daher:

Der Landesvorstand erarbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen der SPD-nahen Bildungsträger – auch im Zuge des Erneuerungsprozesses der Partei – ein umfassendes Bildungskonzept, das den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer von uns für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 auf den Weg gebracht und bis 30.06.2019 abgeschlossen. Der Landesvorstand setzt sich dafür ein, dass bis zum Vorliegen dieses Konzeptes und seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf, eine Verpachtung oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.

P1 Einrichtung einer Organisationspolitischen Kommission

17.12.2018

Ausgangslage:

Während die Wahlergebnisse der SPD und somit auch der BayernSPD schlechter werden, bleibt die Arbeitsweise gleich. Etwa die Aufgabenstellung der Ortsvereine ist im Kern seit 1863 unverändert. Wir können uns auf die Arbeit vieler aktiver Ortsvereine und anderer Untergliederungen verlassen. Trotzdem gibt es auch Strukturen, in denen keine Arbeit mehr geleistet werden kann. Die Folge sind oftmals mangelnde Kampagnenfähigkeit, nicht erstellte Rechenschaftsberichte, Fernbleiben der Delegierten von Parteitagen und Konferenzen, etc.

Antrag:

Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand der BayernSPD mit der Einrichtung einer Organisationspolitischen Kommission. Bei der Umsetzung sind insbesondere folgende Punkte sicherzustellen

Auftrag:

Die Kommission soll Vorschläge für zeitgemäße, beteiligungsorientierte Strukturen erarbeiten, die die Potentiale unserer Mitglieder heben. Die Entscheidungswege innerhalb der Partei sind oftmals langwierig und kompliziert. Für viele Mitglieder ist es daher nur schwer möglich, Einfluss auf die Ausrichtung und Arbeit der BayernSPD zu nehmen. Das wollen wir ändern! Durch eine effizientere Organisationsstruktur wollen wir die Entscheidungswege beschleunigen und eine direktere Mitarbeit der Basis ermöglichen. Mit Hilfe der Kommission blicken wir über den Tellerrand hinaus: Die Beleuchtung von Arbeitsstrukturen anderer Landesverbände, sowie anderer Parteien und Organisationen sind Teil des Auftrages und nehmen Einfluss auf deren Arbeit.

Weiterhin soll die Bestandsaufnahme unserer arbeitenden Strukturen auf allen Ebenen erfolgen, um so ein klares Bild über den organisatorischen Zustand der BayernSPD zu erlangen.

Auch der Prozess der innerparteilichen Willensbildung soll durch die Kommission beleuchtet werden.

Zusammensetzung:

  • Der/die Landesvorsitzende, der/ die Generalsekretär*in sowie die stellvertretenden Landesvorsitzenden
  • Der/die Landesgeschäftsführer*in
  • Die Vorsitzenden der Unterbezirke (oder ein von ihnen entsandter Vertreter bzw. Bevollmächtigter, Beauftragte*r)
  • Die Vorsitzenden der satzungsgemäßen Arbeitsgemeinschaften der BayernSPD (oder ein von ihnen entsandter Vertreter*in bzw. Bevollmächtigter, Beauftragte*r)
  • Als zugeladene Gäste: Vertreter*innen anderer Organisationen und SPD-Landesverbände, die einen ähnlichen Prozess der Optimierung bereits durchlaufen haben und die Organisationspolitische Kommission
    beraten
  • Vertreter*innen z. B. der Wissenschaft, die sich als Soziologen, Parteienforscher etc. mit derartigen Themenfeldern befasst und möglichst dazu publiziert haben.
  • Den Vorsitz führt der/ die Generalsekretär*in

Arbeitsweise:

Die Organisationspolitische Kommission erarbeitet schriftlich Vorschläge für eine Optimierung der Strukturen und legt sie dem Landesvorstand vor. Um die Arbeit der Kommission aufgrund deren Größe effizienter zu gestalten, können sich aus der Kommission heraus Arbeitsgruppen zu einzelnen Themengebieten (z. B. Aufgaben der Ortsvereine, Zuschnitt der Unterbezirke, neue Beteiligungsmöglichkeiten, etc.) bilden, in denen Vorschläge erarbeitet werden, die in der Vollversammlung der Kommission beraten und beschlossen werden.

Soweit in der Kommission keine Einigkeit hergestellt werden kann, stimmt die Kommission mit Mehrheit über eingebrachte Vorschläge aus der Kommission ab.

Die Kommission legt ihre Vorschläge bis Januar 2020 vor. Der Landesvorstand berät die Vorschläge der Organisationspolitischen Kommission und stellt sie bei einem Außerordentlichen Landesparteitag zur Debatte und Abstimmung.

Die Organisationspolitische Kommission tagt regelmäßig, mindestens 3x pro Jahr.  Die Kommission erstattet dem Landesvorstand im Rahmen der Sitzungen des Landesvorstandes Bericht über ihre Arbeit.

I11 Personal Planungsbehörden

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich dafür einzu-setzen, dass die Planungsbehörden auf allen Ebenen personell verstärkt werden, um den Investitionsstau im öffentlichen Sektor nachhaltig zu vermindern, der häufig nicht durch den Mangel an Mitteln, sondern durch Überlastung der Planungsbehörden verursacht wird.

A13 Keine Fachkräfte aus Drittstaaten ohne Betriebsrat und Tarifvertrag - Eckpunkte der Koalitionsspitzen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bedürfen der Klarstellung

17.12.2018

In vielen Bereichen stellt der Fachkräftemangel ein hausgemachtes Problem der jeweiligen Unternehmen und Arbeitgeber dar. Nicht nur, dass sie es in den vergangenen Jahren versäumt haben, bedarfsgerecht auszubilden, vielmehr unterlassen sie es bis heute, angemessene Arbeitsbedingungen, Erstausbildung und Weiterbildung anzubieten. In vielen Mangelberufen, für die der Arbeitsmarkt jetzt noch weiter geöffnet werden soll, herrschen bis heute schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung, tariflose Zustände und unsichere Arbeitsverhältnisse.

Die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten darf nicht dazu benutzt werden, diese Zustände von Tarifflucht, Missbrauch von Leiharbeit und sachgrundloser Befristung zu verlängern.

Eine gesetzliche Regelung muss daher sicherstellen, dass nur Arbeitsverträge solcher Betriebe und Einrichtungen als Antragsgrundlage berücksichtigt werden dürfen, die nachweisen, dass sie den einschlägigen Flächentarifvertrag als Untergrenze dauerhaft anwenden. Außerdem bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates bzw der Personalvertretung. Bei Fehlen einer betrieblichen Interessenvertretung gilt die Zustimmung als nicht erteilt.

Die Arbeitsverwaltung hat dies im Einzelfall bei oder anstelle der Vorrangprüfung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis darf bei Fehlen der genannten Bedingungen nicht erteilt werden.

Darüber hinaus muss der Deutsche Bundestag, wie bisher von der SPD gefordert, jährlich den Zuwanderungsbedarf überprüfen und anpassen. Dazu ist jeweils vorher das Einvernehmen der Sozialpartner, also auch der Gewerkschaften, herzustellen. Das ist zwingend notwendig, um auf veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.