F2 Umsetzung der Europaratsentschließung 2079 für Eltern nach Trennung

Einführung der (steuer-)rechtlichen Grundlage für eine Gleichbehandlung von Elternteilen nach Trennung als Paar auf Grundlage der einstimmig beschlossenen Europaratsentschließung 2079 vom Oktober 2015. Darin ist die Mediation von getrennten Elternteilen vorgesehen, sowie die Einbeziehung beider Elternteile mit aktiver Alltagszeit in Form des Wechselmodells welches bedeutet, dass Kinder zu

50 % beim Vater und zu 50 % bei der Mutter leben können.

Ziel ist die partnerschaftliche Aufgabenteilung beider Elternteile. Familie für die Kinder soll es sowohl beim Vater als auch bei der Mutter geben.

Daraus ergibt sich gleichzeitig eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Entlastung bei der Betreuungs- und Bildungsarbeit.

Begründung:

Die Europaratsentschließung 2079 aus Oktober 2015 wurde einstimmig, also auch mit den Stimmen der SPD beschlossen.

Vor dem Hintergrund, dass die SPD maßgeblich, nicht nur in der amtierenden Amtszeit mit dem SPD-besetzten Familien- und Arbeitsministerium echte Instrumente für Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur einfordert, sondern auch geschaffen hat, wie beispielsweise Mindestlohn, das ElterngeldPlus, Frauen in Führungspositionen, sowie das angestrebte Rückkehrrecht von Teilzeit auf vorherige Arbeitszeit bzw. Vollzeit, das Entgeltgleichheitsgesetz sowie die Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld, sollte die Linie der Instrumente zur partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familien, Haushalt und Erwerbstätigkeit konsequent weiterverfolgt werden und nicht Halt machen mit der Rolle rückwärts bei Trennung der Eltern als Paar hin zum Alleinerziehendenmodell. Heutige Männer und Väter fordern aktive Familienarbeit mit Zeit für ihre Kinder ein – zu Recht! Heutige Mütter fordern mehr Karriereoptionen, Einkommen, Posten ein – zu Recht! Und vor den aktuellen Herausforderungen brauchen unsere Kinder mehr denn je beide Elternteile als vollwertige Bezugspersonen – von Anfang an und in der gesamten Lebensverlaufsperspektive.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Einführung der (steuer-)rechtlichen Grundlage für eine Gleichbehandlung von Elternteilen nach Trennung als Paar auf Grundlage der einstimmig beschlossenen Europaratsentschließung 2079 vom Oktober 2015. Darin ist die Mediation von getrennten Elternteilen vorgesehen, sowie die Einbeziehung beider Elternteile mit aktiver Alltagszeit in Form des Wechselmodells welches bedeutet, dass Kinder zu

50 % beim Vater und zu 50 % bei der Mutter leben können.

Ziel ist die partnerschaftliche Aufgabenteilung beider Elternteile. Familie für die Kinder soll es sowohl beim Vater als auch bei der Mutter geben.

Daraus ergibt sich gleichzeitig eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Entlastung bei der Betreuungs- und Bildungsarbeit.

Beschluss-PDF: