I1 Teilnahme am bayerischen Pilotprojekt zur Erprobung von Bodycams

Status:
Ablehnung

Ergänzend zum Projektportfolio des bayerischen Innenministeriums, muss bei der Anwendung von Bodycams gewährleistet werden, dass eine umfassende und permanente Erfassung des Geschehens sichergestellt wird, um eine Verzerrung der Realsituation im Videomaterial auszuschließen. Sämtliche Video- und Tonaufnahmen sind unmittelbar der Staatsanwaltschaft zu unterstellen und ausschließlich auf richterliche Anordnung einzusehen. 

Begründung:

Während der letzten Jahre kam es immer häufiger vor, dass Polizisten*innen im Einsatz Opfer von Beleidigungen oder tätiger Gewalt wurden. Wurden 2011 noch knapp 55000 Straftaten gegen Polizisten*innen gemeldet, so stieg diese Zahl bis 2015 auf gut 64000 an. Allein in Bayern erreichte die Zahl der Straftaten gegen Polizeibeamte*innen mit 7000 registrierten Fällen einen neuen Höchststand. Eine besondere Relevanz ist hier dem Straftatbestand der einfachen Körperverletzung zuzuordnen, welcher allein zwischen 2014 und 2015 auf Bundesebene um 8 % zunahm. Gleichzeitig gibt es jährlich ca. 2000 zur Anzeige gebrachte Fälle von Personen die sich unrechtmäßig, übermäßiger Polizeigewalt ausgesetzt sahen, die Dunkelziffer nicht mit eingerechnet. Zur Einleitung von Gerichtsverfahren kommt es hier nur selten. In beiden Fällen ist eine strafrechtliche Verfolgung langwierig, da der Tathergang meistens nur durch die Aussagen der Beteiligten rekonstruiert werden kann. Opfer von Polizeigewalt beklagen zudem häufig, dass die Justiz sich auf Seiten der Polizeibeamten*innen stellt und so versuche Täter zu schützen. Um in solchen Situationen Klarheit und eine gerechte Rechtsprechung zu gewährleisten, können die Aufzeichnungen von Bodycams in erheblichem Maße beitragen. Zudem können durch den sichtbaren Einsatz von Body-cams potenzielle Angreifer abgeschreckt werden, was durch die Betrachtung des Fallbeispiel Hessen belegbar ist. Entsprechenden Feldversuche von Bodycams in Frankfurt führten hier zu sehr positiven Resultaten.Da bereits in mehreren Bundesländern, sowie bei der Bundespolizei, Bodycams regulär eingesetzt werden bzw. die Einheiten momentan ausgerüstet werden, bleibt es nur eine Frage der Zeit bis auch in Bayern Bodycams gesetzlich vorgeschrieben werden. Die Stadt Nürnberg sollte sich deshalb dafür einsetzten, dass vor Ort tätige Beamten*innen Erfahrung im Umgang mit der Technik und deren praktischer Anwendung im Einsatz sammeln kann, bevor ein gesetzlicher Zwang besteht. Zusätzlich kann die Stadt Nürnberg durch ihre Ergebnisse und Erfahrungen im Einsatz mit Bodycams, erheblichen Einfluss auf die zukünftige Gesetzesausarbeitung nehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Ablehnung
Beschluss-PDF: