P3 §18 Einberufung des ordentlichen Parteitages

Die Einberufung des Parteitages soll spätestens drei Monate vorher mit der vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Tagesordnung soll mindestens einmal in angemessener Zeit wiederholt werden.

Anträge von Organisationsgliederungen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Themenforen auf Bundesebene und Wahlvorschläge für den Parteitag sind zwei Monate vorher dem Parteivorstand einzureichen. Für Anträge des Parteivorstandes gilt dieselbe Frist. Die Anträge sind den Delegierten, Bezirken, Unterbezirken und den Antragstellenden mit einer Stellungnahme der Antragskommission zwei Wochen vor dem Parteitag zuzusenden. Ortsvereine, die keinen Antrag gestellt haben, ist auf Anforderung ebenfalls ein Exemplar der Anträge zuzusenden.

Füge ein nach:“ Für Anträge des Parteivorstandes, auch für den Leitantrag, gilt dieselbe Frist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Einberufung des Parteitages soll spätestens drei Monate vorher mit der vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Tagesordnung soll mindestens einmal in angemessener Zeit wiederholt werden.

Anträge von Organisationsgliederungen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Themenforen auf Bundesebene und Wahlvorschläge für den Parteitag sind zwei Monate vorher dem Parteivorstand einzureichen. Für Anträge des Parteivorstandes gilt dieselbe Frist. Die Anträge sind den Delegierten, Bezirken, Unterbezirken und den Antragstellenden mit einer Stellungnahme der Antragskommission zwei Wochen vor dem Parteitag zuzusenden. Ortsvereine, die keinen Antrag gestellt haben, ist auf Anforderung ebenfalls ein Exemplar der Anträge zuzusenden.

Füge ein nach:“ Für Anträge des Parteivorstandes, auch für den Leitantrag, gilt dieselbe Frist.

Beschluss-PDF: