P2 §15 Parteitag, Zusammensetzung

Der Parteitag ist das oberste Organ der Partei. Er setzt sich zusammen:

I. Aus 600 von den Bezirksparteitagen in geheimer Abstimmung gewählten Delegierten. Dabei erhält jeder Bezirk

vorab zwei Grundmandate. Die weiteren Delegiertenmandate werden nach dem Verhältnis der abgerechneten

Mitgliederzahlen des letzten Kalenderjahres vor Einberufung des Parteitags auf die Bezirke verteilt. Bezirkssatzungen können bestimmen, dass die Wahl der auf den Bezirk entfallenden Delegierten ganz oder teilweise durch die Unterbezirksparteitage erfolgt; dabei ist sicherzustellen, dass Frauen und Männer in der Delegation eines jeden Bezirkes mindestens zu je 40 % vertreten sind.

II. Aus den Mitgliedern des Parteivorstandes.

Füge ein vor Ziffer 2: Die Bezirke sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass mindestens 50 % der Delegierten keine Landtags- Bundestags- oder Europaabgeordnete sind.

Empfehlung der Antragskommission:
kein Votum
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Parteitag ist das oberste Organ der Partei. Er setzt sich zusammen:

I. Aus 600 von den Bezirksparteitagen in geheimer Abstimmung gewählten Delegierten. Dabei erhält jeder Bezirk

vorab zwei Grundmandate. Die weiteren Delegiertenmandate werden nach dem Verhältnis der abgerechneten

Mitgliederzahlen des letzten Kalenderjahres vor Einberufung des Parteitags auf die Bezirke verteilt. Bezirkssatzungen können bestimmen, dass die Wahl der auf den Bezirk entfallenden Delegierten ganz oder teilweise durch die Unterbezirksparteitage erfolgt; dabei ist sicherzustellen, dass Frauen und Männer in der Delegation eines jeden Bezirkes mindestens zu je 40 % vertreten sind.

II. Aus den Mitgliedern des Parteivorstandes.

Füge ein vor Ziffer 2: Die Bezirke sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass mindestens 50 % der Delegierten keine Landtags- Bundestags- oder Europaabgeordnete sind.

Beschluss-PDF: