V2 Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern

Der SPD- Landesverband unterstützt die folgenden Forderungen der Mitglieder der Enquete Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“, um Chancengerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit und Verfahrensgerechtigkeit im Bereich Wirtschaft und Infrastruktur in allen bayerischen Landesteilen herzustellen, um so zu verhindern, dass ein Riss durch die Gesellschaft des bayerischen Freistaats geht.

Im Einzelnen umfassen die Forderungen im Bereich Wirtschaft:

  • Die Staatsregierung leistet dem Verfassungsauftrag der Bayerischen Verfassung und der Forderung des Grundgesetzes nach Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse aktiv Folge. Daher zielgerichteter Einsatz der zur Verfügung stehenden gestalterischen Instrumente  (LEP, Regionalmanagement u.a.).
  • Proaktive Unterstützung von  Städten, Gemeinden und Kommunen bei der Förderung bereits bestehender Industriebranchen und deren Entfaltungsmöglichkeiten (z. B. Erweiterungsflächen; Fachkräftesicherung) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit (kontra Zersiedelung und Missachtung des Anbindegebots). Dies sichert Arbeitsplätze in der Region.
  • Baurecht nachhaltig ausarbeiten und gestalten, sodass z. B. Bürogebäude, die nicht mehr genutzt werden, umgewidmet werden und z. B. als (inklusiver) Wohnraum genutzt werden können. (Vermeidung von Leerstand, weniger Flächenverbrauch, bezahlbarer Wohnraum).
  • Entwicklung von Industriebrachen in Zusammenarbeit zwischen Kommune, Landkreis und Eigentümern. Geklärte Besitzverhältnisse für eine schnellere, kostengenauere, nachhaltigere Projektentwicklung.
  • Einsatz eines gezielten Regionalmanagements  in Zusammenarbeit mit „Invest in Bavaria“, um die Ansiedlung eines Branchenmixes vor Ort zu gewährleisten bzw. monostrukturierte Industriebranchen zu verhindern. (Sicherstellung, dass Menschen mit unterschiedlicher Ausbildung einen Arbeitsplatz bekommen und Bindung von Fachkräften vor Ort. Außerdem ist ein wegbrechender Industriezweig oftmals Grund für  ökonomische Verelendung ganzer Regionen. Ein Industriebranchenmix verhindert dies.)
  • Bearbeitung des Aufgabenkataloges des ZO-Systems zur Erfüllung der Daseinsvorsorge durch den Freistaat Bayern. Dadurch Sicherstellung  der qualitativen und quantitativen wohnortnahen Versorgung auf hohem Niveau und Schaffung eines leistungsfähigen Netzes aus Unter-, Mittel- und Oberzentren. (Schaffung von weichen Standortfaktoren, welche die Region attraktiv machen und Abwanderung verhindern).
  • Verbindliche Ausstattung der Ober-, Mittel-, und Unterzentren mit finanziellen Mitteln zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben durch den Freistaat.
  • Zur Verfügung Stellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln für Ober-, Mittel-, und Unterzentren, wenn diese  weitere Aufgaben übernehmen sollten, die über ihre festgelegten Pflichtaufgaben hinaus entstehen, aber zur aktiven Daseinsvorsorge beitragen.
  • Beseitigung entsprechender Hürden zur Schaffung von KiGa´s /KiTa´s, die in Kooperation zwischen Gemeinden, Kommunen und Betrieben entstehen. (Dies ist als „weicher Standortfaktor“ ein wichtiger Beitrag zur Bindung von Fachkräften).
  • Überarbeitung der Ausbildungsabschlüsse für den Bereich Tourismus/Hotellerie und Anhebung auf ein entsprechendes Niveau, um das Ansehen hierfür zu steigern.
  • Weitere Ausgründung von TH´s und Unis  in die regionale Fläche, um verschiedene Angebote der Fortbildungen anbieten zu können. So können Studenten vor Ort „gehalten“ werden.
  • Keine wirtschaftliche Benachteiligung von Firmen in der Fläche durch sanierungsbedürftige Straßen. (Export, Zulieferung, Neuansiedlung möglich, wenn Infrastruktur gegeben)
  • Konzentration von Wirtschaftsförderung auf die benachteiligten Regionen.
  • Erhebung des ÖPNV zur Pflichtaufgabe für die Kommunen durch den Freistaat  und Ausstattung mit den entsprechenden finanziellen Mitteln
  • Verpflichtung der Landkreise bei Ausschereibungen für ÖPNV-Projekte, eine Überprüfung der Verknüpfung von ÖPNV und Werksverkehr zu fordern.
  • Verpflichtung von Gemeinden, Kommunen, Städte und Landkreisen sozialversicherungspflichtige Stellen auszuschreiben.
  • Bessere finanzielle und personelle Ausstattung des jeweiligen Regionalmanagements durch die Staatsregierung, damit diese weitere Aufgaben zur regionalen Potentialbergung (Bereich: Digitalisierung, Förderprogramme, Ansiedlungsstrategien usw.) übernehmen können.
  • Bessere Unterstützung des Ehrenamtes.
  • Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung, 15% statt 12,75% Anteil im kommunalen Finanzausgleich.
  • Bürgerbeteiligung über Regionalkonferenzen an landkreisweitern Strategieplanungen.
  • Aufwertung des Landesplanungsbeirats

Im Einzelnen  umfassen die Forderungen im Bereich Infrastruktur:

  • Landkreisen sollte bei der Ausschreibung für ÖPNV-Projekte, damit eine abgestimmte Taktung zwischen den verschiedenen Verkehrsverbünden zum Ausschreibungskriterium gemacht werden kann, die Verpflichtung zur regionalen Zusammenarbeit auferlegt werden. Bessere Taktung zwischen den Verkehrsverbünden macht die Fläche mobil. (Hiervon profitieren u.a. Auszubildende unter 18, Senioren, Menschen ohne Führerschein).
  • Tarifsysteme dahingehend überprüfen, ob Verkehrsverbünde ausgebaut werden können
  • TH´S und Unis bei Verhandlungen mit Verkehrsverbünden in Bezug auf Semestertickets unterstützen. (Evtl. Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke)
  • Verpflichtung für den Aufgabenträger zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen.
  • die Höhe der ÖPNV-Zuweisung sollte die Anstrengung des Trägers zur erstmaligen Umsetzung einer Empfehlung, dessen finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Qualität der Maßnahmen berücksichtigen.
  • Aufstockung der aktuellen ÖPNV-Zuweisungen von 50 Mio.€ auf 75 Mio.€ (Stand 2003) und die Einführung eines demographischen Faktors bei den ÖPNV-Zuweisungen.
  • Flexiblere Kriterien für eine Reaktivierung von Schienenstrecken bzw. nochmalige Überprüfung einer Schienenstrecke auf notwendige Stilllegung, um den Rückzug der Bahn aus der Fläche zu vermeiden.
  • Schaffung einer eigenen Kategorie Öffentlicher Personen-Regionalverkehr (ÖPRV) als Verbundsystem im Bereich zwischen dem ÖPNV und dem SPNV. Damit könnten z.B. die Randgebiete der Metropolregion Nürnberg in den Genuss eines attraktiven Angebotes kommen. Der ÖPRV ist nicht als Aufgabe der Kommunen und als Aufgabenträger für den ÖPRV zu sehen, sondern durch Landesmittel sicherzustellen. Leitgedanke darf dabei nicht nur die im Verkehrsmittel zurückgelegte Entfernung, sondern müssen zusätzlich die mit den Fahrten erreichbaren Einwohner und Einrichtungen sein, um dem Gebot der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen durch entsprechende öffentliche Mobilität im ländlichen Raum gerecht zu werden.
  • Förderprogramm für den Erhalt von Staatsstraßen oder vorhandenes Förderprogramm dahingehend ändern, dass nicht nur der Ausbau, sondern auch der Erhalt gefördert wird.
  • Förderprogramm „Brückensanierung“ ins Leben rufen.
  • Beschreiten neuer Wege im Bereich der E-Mobilität und des autonomen Fahrens gegangen. Dafür Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und Forschungseinrichtungen/Unis/FHs vor Ort verstärken. (Förderung des Verzichts auf den PKW in der Stadt, zumal immer mehr Menschen auf sogenannte SUV`s umsteigen und Entlastung des Ballungsraums  sowie Mobilmachung des den ländlichen Raums.
  • Im Rahmen der Plattform Mobilität des Zentrum Digitalisierung.Bayern (ZD.B) soll das Thema „Mobilität im ländlichen Raum“ im Besonderen – in Zusammenarbeit mit den Regionen –  erforscht und entsprechende Handlungsempfehlungen erteilt werden.
  • Erweiterung des ZD.B um die Plattform „Smart City.“
  • staatliche Bezuschussung der Erprobung dezentraler Energiekonzepte im Bereich Photovoltaik im Rahmen von Bürgerprojekten (finanziert von regionalen Banken)  vor Ort soweit nötig. Bei Bewährung dieser Projekte Übergang in dauerhafte Konzepte mit entsprechender staatlicher finanzieller Unterstützung im Rahmen der Amortisationszeit. Flächen, die sich nicht für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte eignen, sollen hier bevorzugt genutzt werden.
  • Überprüfung, ob Energieeffizienz künftig zum Aufgabenbereich des Regionalmanagements gerechnet werden soll.
  • Zugang zu Förderprogrammen so gestalten, dass ausnahmslos jeder, seien es Unternehmen, Betriebe, Gemeinden oder Kommunen, diese unkompliziert in Anspruch nehmen kann.
  • Gezielte Förderung von Existenzgründern und die Digitalisierung der KMU vor Ort.
  • Schaffung von De-minimis- Beihilfen für kommunale Einrichtungen im Sinne von kleineren – nicht zweckgebundener Förderung für Versorgungsinfrastruktur vor Ort.
  • Ermittlung des Breitbandbedarfs für Bayern an Hand von „Warenkörben“ (Einteilung in drei Kategorien: Private Konsumenten, KMU, Großbetriebe).
  • Massive Forcierung des Mobilfunkausbaus.
  • frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Planung großer Infrastrukturprojekte bei gleichzeitiger Straffung der Entscheidungsprozesse
Begründung:

Auf Initiative der SPD hin hat die Bevölkerung Bayerns am 15. September 2013 im Rahmen eines Volksentscheides sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, das Ziel der „gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“ in die bayerische Verfassung aufzunehmen. Die BayernSPD-Landtagsfraktion hat sich lange dafür stark gemacht, eine Enquete-Kommission für „Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern“ zu etablieren. Durch die oben genannten Forderungen für den Bereich Wirtschaft und Infrastruktur, welche einen Teil der Arbeitsergebnisse der Enquete-Kommission darstellen,  möchte die BayernSPD-Landtagsfraktion dem gesetzten Verfassungsziel Leben einhauchen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der SPD- Landesverband unterstützt die folgenden Forderungen der Mitglieder der Enquete Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“, um Chancengerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit und Verfahrensgerechtigkeit im Bereich Wirtschaft und Infrastruktur in allen bayerischen Landesteilen herzustellen, um so zu verhindern, dass ein Riss durch die Gesellschaft des bayerischen Freistaats geht.

Im Einzelnen umfassen die Forderungen im Bereich Wirtschaft:

  • Die Staatsregierung leistet dem Verfassungsauftrag der Bayerischen Verfassung und der Forderung des Grundgesetzes nach Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse aktiv Folge. Daher zielgerichteter Einsatz der zur Verfügung stehenden gestalterischen Instrumente  (LEP, Regionalmanagement u.a.).
  • Proaktive Unterstützung von  Städten, Gemeinden und Kommunen bei der Förderung bereits bestehender Industriebranchen und deren Entfaltungsmöglichkeiten (z. B. Erweiterungsflächen; Fachkräftesicherung) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit (kontra Zersiedelung und Missachtung des Anbindegebots). Dies sichert Arbeitsplätze in der Region.
  • Baurecht nachhaltig ausarbeiten und gestalten, sodass z. B. Bürogebäude, die nicht mehr genutzt werden, umgewidmet werden und z. B. als (inklusiver) Wohnraum genutzt werden können. (Vermeidung von Leerstand, weniger Flächenverbrauch, bezahlbarer Wohnraum).
  • Entwicklung von Industriebrachen in Zusammenarbeit zwischen Kommune, Landkreis und Eigentümern. Geklärte Besitzverhältnisse für eine schnellere, kostengenauere, nachhaltigere Projektentwicklung.
  • Einsatz eines gezielten Regionalmanagements  in Zusammenarbeit mit „Invest in Bavaria“, um die Ansiedlung eines Branchenmixes vor Ort zu gewährleisten bzw. monostrukturierte Industriebranchen zu verhindern. (Sicherstellung, dass Menschen mit unterschiedlicher Ausbildung einen Arbeitsplatz bekommen und Bindung von Fachkräften vor Ort. Außerdem ist ein wegbrechender Industriezweig oftmals Grund für  ökonomische Verelendung ganzer Regionen. Ein Industriebranchenmix verhindert dies.)
  • Bearbeitung des Aufgabenkataloges des ZO-Systems zur Erfüllung der Daseinsvorsorge durch den Freistaat Bayern. Dadurch Sicherstellung  der qualitativen und quantitativen wohnortnahen Versorgung auf hohem Niveau und Schaffung eines leistungsfähigen Netzes aus Unter-, Mittel- und Oberzentren. (Schaffung von weichen Standortfaktoren, welche die Region attraktiv machen und Abwanderung verhindern).
  • Verbindliche Ausstattung der Ober-, Mittel-, und Unterzentren mit finanziellen Mitteln zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben durch den Freistaat.
  • Zur Verfügung Stellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln für Ober-, Mittel-, und Unterzentren, wenn diese  weitere Aufgaben übernehmen sollten, die über ihre festgelegten Pflichtaufgaben hinaus entstehen, aber zur aktiven Daseinsvorsorge beitragen.
  • Beseitigung entsprechender Hürden zur Schaffung von KiGa´s /KiTa´s, die in Kooperation zwischen Gemeinden, Kommunen und Betrieben entstehen. (Dies ist als „weicher Standortfaktor“ ein wichtiger Beitrag zur Bindung von Fachkräften).
  • Überarbeitung der Ausbildungsabschlüsse für den Bereich Tourismus/Hotellerie und Anhebung auf ein entsprechendes Niveau, um das Ansehen hierfür zu steigern.
  • Weitere Ausgründung von TH´s und Unis  in die regionale Fläche, um verschiedene Angebote der Fortbildungen anbieten zu können. So können Studenten vor Ort „gehalten“ werden.
  • Keine wirtschaftliche Benachteiligung von Firmen in der Fläche durch sanierungsbedürftige Straßen. (Export, Zulieferung, Neuansiedlung möglich, wenn Infrastruktur gegeben)
  • Konzentration von Wirtschaftsförderung auf die benachteiligten Regionen.
  • Erhebung des ÖPNV zur Pflichtaufgabe für die Kommunen durch den Freistaat  und Ausstattung mit den entsprechenden finanziellen Mitteln
  • Verpflichtung der Landkreise bei Ausschereibungen für ÖPNV-Projekte, eine Überprüfung der Verknüpfung von ÖPNV und Werksverkehr zu fordern.
  • Verpflichtung von Gemeinden, Kommunen, Städte und Landkreisen sozialversicherungspflichtige Stellen auszuschreiben.
  • Bessere finanzielle und personelle Ausstattung des jeweiligen Regionalmanagements durch die Staatsregierung, damit diese weitere Aufgaben zur regionalen Potentialbergung (Bereich: Digitalisierung, Förderprogramme, Ansiedlungsstrategien usw.) übernehmen können.
  • Bessere Unterstützung des Ehrenamtes.
  • Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung, 15% statt 12,75% Anteil im kommunalen Finanzausgleich.
  • Bürgerbeteiligung über Regionalkonferenzen an landkreisweitern Strategieplanungen.
  • Aufwertung des Landesplanungsbeirats

Im Einzelnen  umfassen die Forderungen im Bereich Infrastruktur:

  • Landkreisen sollte bei der Ausschreibung für ÖPNV-Projekte, damit eine abgestimmte Taktung zwischen den verschiedenen Verkehrsverbünden zum Ausschreibungskriterium gemacht werden kann, die Verpflichtung zur regionalen Zusammenarbeit auferlegt werden. Bessere Taktung zwischen den Verkehrsverbünden macht die Fläche mobil. (Hiervon profitieren u.a. Auszubildende unter 18, Senioren, Menschen ohne Führerschein).
  • Tarifsysteme dahingehend überprüfen, ob Verkehrsverbünde ausgebaut werden können
  • TH´S und Unis bei Verhandlungen mit Verkehrsverbünden in Bezug auf Semestertickets unterstützen. (Evtl. Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke)
  • Verpflichtung für den Aufgabenträger zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen.
  • die Höhe der ÖPNV-Zuweisung sollte die Anstrengung des Trägers zur erstmaligen Umsetzung einer Empfehlung, dessen finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Qualität der Maßnahmen berücksichtigen.
  • Aufstockung der aktuellen ÖPNV-Zuweisungen von 50 Mio.€ auf 75 Mio.€ (Stand 2003) und die Einführung eines demographischen Faktors bei den ÖPNV-Zuweisungen.
  • Flexiblere Kriterien für eine Reaktivierung von Schienenstrecken bzw. nochmalige Überprüfung einer Schienenstrecke auf notwendige Stilllegung, um den Rückzug der Bahn aus der Fläche zu vermeiden.
  • Schaffung einer eigenen Kategorie Öffentlicher Personen-Regionalverkehr (ÖPRV) als Verbundsystem im Bereich zwischen dem ÖPNV und dem SPNV. Damit könnten z.B. die Randgebiete der Metropolregion Nürnberg in den Genuss eines attraktiven Angebotes kommen. Der ÖPRV ist nicht als Aufgabe der Kommunen und als Aufgabenträger für den ÖPRV zu sehen, sondern durch Landesmittel sicherzustellen. Leitgedanke darf dabei nicht nur die im Verkehrsmittel zurückgelegte Entfernung, sondern müssen zusätzlich die mit den Fahrten erreichbaren Einwohner und Einrichtungen sein, um dem Gebot der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen durch entsprechende öffentliche Mobilität im ländlichen Raum gerecht zu werden.
  • Förderprogramm für den Erhalt von Staatsstraßen oder vorhandenes Förderprogramm dahingehend ändern, dass nicht nur der Ausbau, sondern auch der Erhalt gefördert wird.
  • Förderprogramm „Brückensanierung“ ins Leben rufen.
  • Beschreiten neuer Wege im Bereich der E-Mobilität und des autonomen Fahrens gegangen. Dafür Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und Forschungseinrichtungen/Unis/FHs vor Ort verstärken. (Förderung des Verzichts auf den PKW in der Stadt, zumal immer mehr Menschen auf sogenannte SUV`s umsteigen und Entlastung des Ballungsraums  sowie Mobilmachung des den ländlichen Raums.
  • Im Rahmen der Plattform Mobilität des Zentrum Digitalisierung.Bayern (ZD.B) soll das Thema „Mobilität im ländlichen Raum“ im Besonderen – in Zusammenarbeit mit den Regionen –  erforscht und entsprechende Handlungsempfehlungen erteilt werden.
  • Erweiterung des ZD.B um die Plattform „Smart City.“
  • staatliche Bezuschussung der Erprobung dezentraler Energiekonzepte im Bereich Photovoltaik im Rahmen von Bürgerprojekten (finanziert von regionalen Banken)  vor Ort soweit nötig. Bei Bewährung dieser Projekte Übergang in dauerhafte Konzepte mit entsprechender staatlicher finanzieller Unterstützung im Rahmen der Amortisationszeit. Flächen, die sich nicht für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte eignen, sollen hier bevorzugt genutzt werden.
  • Überprüfung, ob Energieeffizienz künftig zum Aufgabenbereich des Regionalmanagements gerechnet werden soll.
  • Zugang zu Förderprogrammen so gestalten, dass ausnahmslos jeder, seien es Unternehmen, Betriebe, Gemeinden oder Kommunen, diese unkompliziert in Anspruch nehmen kann.
  • Gezielte Förderung von Existenzgründern und die Digitalisierung der KMU vor Ort.
  • Schaffung von De-minimis- Beihilfen für kommunale Einrichtungen im Sinne von kleineren – nicht zweckgebundener Förderung für Versorgungsinfrastruktur vor Ort.
  • Ermittlung des Breitbandbedarfs für Bayern an Hand von „Warenkörben“ (Einteilung in drei Kategorien: Private Konsumenten, KMU, Großbetriebe).
  • Massive Forcierung des Mobilfunkausbaus.
  • frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Planung großer Infrastrukturprojekte bei gleichzeitiger Straffung der Entscheidungsprozesse
Beschluss-PDF: