S13 Einrichtung eines steuerfinanzierten Ausgleichsfonds durch die Bundesländer zur Sicherung der Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege bei Einführung des Pflegeberufereformgesetzes durch die Bundesregierung

Status:
Ablehnung

Der Landesverband der BayernSPD fordert den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion, den SPD Landesvorstand und die SPD Landtagsfraktion auf, einen steuerfinanzierten Ausgleichsfonds durch die Bundesländer einzurichten, um die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege abzusichern, bei Einführung des Pflegereformgesetzes durch die Bundesregierung.

Dieser steuerfinanzierte Ausgleichsfonds ist finanziell so auszustatten, dass es möglich ist, tatsächlich entstandene Finanzierungsdefizite jährlich länderbezogen auszugleichen.

Begründung:

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeberufereformgesetz (§33) festgelegte Verteilung und Regelung zur Aufbringung des Finanzierungsbedarfs erfolgt mittels Prozentanteilen:

 „57,2380 % für Krankenhäuser
30,2174 % Einrichtungen der stationären Langzeitpflege (Pflegeeinrichtungen)
und ambulante Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste)
8,9446 % durch das jeweilige Bundesland
3
,6 % durch Direktzahlung der sozialen Pflegeversicherung“

Da zumindest in den Anfangsjahren die tatsächlichen Kosten nicht bekannt sind und Kostensteigerungen erst mit erheblicher Verzögerung umgelegt werden können, muss der Ausgleichsfond die realen Finanzierungslücken jährlich auffangen.

Empfehlung der Antragskommission:
reject
Beschluss: Ablehnung
Beschluss-PDF: