Die BayernSPD stellt folgende Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017 auf dem Bundesparteitag:
Kapitel „Es ist Zeit für ein gutes Leben – in der Stadt und auf dem Land“
Abschnitt „Bezahlbarer Wohnraum“
1. Füge ein nach Zeile 1149:
„Wir werden eine grundlegende Reform bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) durchführen, um tatsächlich alle vorhandenen Mietwohnungen einbeziehen zu können; grundsätzlich sollen Mietspiegel als qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.
Um die steigenden Mieten zu begrenzen, werden wir die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf höchstens 10 % innerhalb von 3 Jahren absenken.
Das Kündigungsrecht des Vermieters wegen Eigenbedarfs wollen wir deutlich einschränken (z. B. nur möglich für in gerader Linie Verwandte, nicht für BGB-Gesellschaften und Gemeinschaften, nicht für „Zweitwohnungen“). Zudem wollen wir eine Schonfrist bei erstmaligen Mietrückständen einführen – werden die Mietrückstände innerhalb einer Frist vollständig beglichen, sollen vorangegangene Kündigungen deswegen unwirksam werden.
Wir wollen eine Reform des § 291 StGB erreichen, um einen effektiven strafrechtlichen Schutzmechanismus vor Mietwucher zu schaffen.“
2. Füge ein nach dem Satz „Wir werden die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung“ in Zeile 1151:
„durch eine zeitliche Befristung bis zur Amortisierung der Maßnahme und durch eine wirksame Härtefallregelung begrenzen.“
Die BayernSPD stellt folgende Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017 auf dem Bundesparteitag:
Kapitel „Es ist Zeit für ein gutes Leben – in der Stadt und auf dem Land“
Abschnitt „Bezahlbarer Wohnraum“
1. Füge ein nach Zeile 1149:
„Wir werden eine grundlegende Reform bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) durchführen, um tatsächlich alle vorhandenen Mietwohnungen einbeziehen zu können; grundsätzlich sollen Mietspiegel als qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.
Um die steigenden Mieten zu begrenzen, werden wir die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf höchstens 10 % innerhalb von 3 Jahren absenken.
Das Kündigungsrecht des Vermieters wegen Eigenbedarfs wollen wir deutlich einschränken (z. B. nur möglich für in gerader Linie Verwandte, nicht für BGB-Gesellschaften und Gemeinschaften, nicht für „Zweitwohnungen“). Zudem wollen wir eine Schonfrist bei erstmaligen Mietrückständen einführen – werden die Mietrückstände innerhalb einer Frist vollständig beglichen, sollen vorangegangene Kündigungen deswegen unwirksam werden.
Wir wollen eine Reform des § 291 StGB erreichen, um einen effektiven strafrechtlichen Schutzmechanismus vor Mietwucher zu schaffen.“
2. Füge ein nach dem Satz „Wir werden die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung“ in Zeile 1151:
„durch eine zeitliche Befristung bis zur Amortisierung der Maßnahme und durch eine wirksame Härtefallregelung begrenzen.“