Y8 Änderungen zum Regierungsprogramm

Änderungsantrag 1

 

1858  Gleichberechtigung und Gleichstellung:

1859  Seit mehr als 150 Jahren ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel

1860  unserer Politik. Sie ist Voraussetzung für eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen

1861  Bereichen verwirklichen und ihnen die Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe ermöglichen. Eine moderne Gleichstellungspolitik ist

1862  eng mit guter Politik für Familien verbunden. Denn solange Familienaufgaben nach wie

1863  vor überwiegend von Frauen übernommen werden, sind es Frauen, die aufgrund ihres

1864  familiären Engagements berufliche Nachteile erfahren. Die Gleichstellung von Frauen und

1865  Männern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Dies erfordert ein Mainstreaming in allen Bereichen der

1866  Politik: Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Rechtspolitik – aber

1867  auch Haushalts- und Finanzpolitik. Dies schließt eine geschlechtergerechte Haushaltssteuerung mit ein. Wir werden unsere Erfolge in der Gleichstellungspolitik selbstbewusst und offensiv verteidigen und die Verwirklichung der Gleichstellung vorantreiben. Nur so wird dauerhafter gesellschaftlicher Fortschritt und sozialer Zusammenhalt möglich.

 

1868  Wir wollen, dass Frauen und Männer im Berufsleben gleichgestellt sind. Dazu gehört, dass die

1869  Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Frauen erhalten im

1870  Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit

1871  einem Transparenzgesetz (Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen)  dieser

1872  Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. Daneben werden wir gemeinsam mit den

1873  Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Dazu zählen

1874  die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Betreuung und frühkindliche Bildung. Wir wollen die

1875  verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und

1876  Schulgeldfreiheit bzw. in duale Studiengänge überführen.

1877  In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz weiterentwickeln.

1878  Wir werden dabei

1879  Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten

1880  Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche

1881  verbessern. Wir wollen außerdem verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach

1882  vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen. Wir wollen zusammen mit den Tarifpartnern Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit entwickeln und ein Verbandsklagerecht  einführen. Wir erwarten von den Tarifpartnern, dass sie bestehende Tarifverträge auf diskriminierende Regelungen überprüfen und diese beseitigen.

1883  Wir motivieren junge Menschen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten

1884  Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINT-

1885  Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr

1886  Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten. Dazu fördern wir frühzeitige

1887  Informationen in den Schulen sowie eine Berufs- und Studienberatung, die Mädchen und

1888  Jungen die Vielfalt der Berufe und ihre Zukunftsperspektiven aufzeigt. 
 

1889  Mit der Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen

1890  Dienst haben wir einen Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. Führungsgremien sollen

1891  jeweils zu 50 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. Das ist unser Ziel. Dafür benötigen

1892  wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für alle Bereiche:

1893  Wirtschaft und Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft. Dem Öffentlichen Dienst

1894  kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und

1895  ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie

1896  die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen.

1897  Darüber hinaus wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Berufs-und Aufstiegschancen

1898  von Frauen in der Privatwirtschaft verbessern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, die

1899  auf Kompetenz und Vielfalt in den Führungsebenen angewiesen sind.
1900  Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt

1901  beteiligt sind. Wir werden verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung

1902  gewinnen.

1903  Leben frei von Gewalt und Diskriminierung:

1904  Wir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt. Die

1905  Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Die

1906  Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ (Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung

1907  und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Meilenstein. Als

1908  weiteren Schritt fordern wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung

1909  von Gewalt gegen Frauen (nach 1999 und 2007). Wir brauchen einen individuellen

1910  Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und

1911  Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen,

1912  Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt

1913  werden. Keine Hilfesuchende darf aus finanziellen Gründen oder aus Platzmangel abgewiesen

1914  werden. Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in

1915  Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen

1918  wir zudem ein Präventionsprogramm.

1916  Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention

1917  überwachen.

1918

1919  Wir nehmen auch Gewalt gegen Männer sehr ernst. Auch Männer, die Opfer von häuslicher und

1920  sexualisierter Gewalt geworden sind, benötigen Hilfsangebote. Wir werden daher

1921  entsprechende Maßnahmen in den Aktionsplan aufnehmen.

1922  Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Wir

1923  werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und

1924  weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein

1925  Verbandsklagerecht im AGG verankern.

1926  Tagtäglich werden wir mit überkommenen Rollenbildern, mit Sexismus in Sprache, Medien

1927  und Werbung konfrontiert. Wir werden dem Sexismus den Kampf ansagen. Deshalb wollen wir

1928  sicherstellen, dass der Werberat konsequent gegen Sexismus vorgeht und die bisherigen Instrumente evaluieren . Wenn notwendig,

1929  werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen.

 

Änderungsantrag 2

 

391  Wir wollen Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von „Arbeiten auf

392  Abruf“ werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen und

393  Beschäftigten auf Basis des DGB-Modells den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die

394  Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre

395  Arbeit geleistet wird, muss auch regulär bezahlt werden.

 

405  Digitale Arbeit gestalten:

 

416  betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist

417  hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit

418  zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen.  Dies wirkt

419  sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über

420  Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.

 

 

Einfügen von neuem Abschnitt:

„Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt

Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit), der Vergütung von Überstunden, der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen und der betrieblichen Bewertungssysteme.  Dazu gehört auch, dass Beschäftigte familiäre Sorge und Weiterbildung miteinander vereinbaren können. Die Übernahme von Führungsaufgaben auch in Teilzeit muss selbstverständlicher werden.“

 

 

Änderungsantrag 3

 

914  Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es noch viele Menschen, die über einen

915  längeren Zeitraum arbeitslos sind. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und

916  werden deshalb öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen. Das Bundesprogramm „Soziale

917  Teilhabe“ werden wir als Regelleistung in das Sozialgesetzbuch II übernehmen. Alle Angebote

918  der Arbeitsförderung müssen so ausgestaltet werden, dass sie es auch Männern und Frauen

919  mit Familienaufgaben ermöglichen, erfolgreich daran teilzunehmen. Für Alleinerziehende

920  machen wir gezielte Angebote. Zur Verbesserung der Chancen von langzeitarbeitslosen Frauen wollen wir die bewährten Beauftragten für Chancengleichheit auch im SGB II verankern. Auch für Langzeitarbeitslose, die wegen der Anrechnung von

921  Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf aktivierende Leistungen nach dem SGB II

922  haben, werden wir in Zukunft Weiterbildungsangebote machen.

923  Die schärferen Sanktionen für unter 25-Jährige werden wir aus dem SGB II streichen.

924  Außerdem werden wir das Schonvermögen im SGB II verdoppeln.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Änderungsantrag 1

1858  Gleichberechtigung und Gleichstellung:

1859  Seit mehr als 150 Jahren ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel

1860  unserer Politik. Sie ist Voraussetzung für eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen

1861  Bereichen verwirklichen und ihnen die Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe ermöglichen. Eine moderne Gleichstellungspolitik ist

1862  eng mit guter Politik für Familien verbunden. Denn solange Familienaufgaben nach wie

1863  vor überwiegend von Frauen übernommen werden, sind es Frauen, die aufgrund ihres

1864  familiären Engagements berufliche Nachteile erfahren. Die Gleichstellung von Frauen und

1865  Männern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Dies erfordert ein Mainstreaming in allen Bereichen der

1866  Politik: Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Rechtspolitik – aber

1867  auch Haushalts- und Finanzpolitik. Dies schließt eine geschlechtergerechte Haushaltssteuerung mit ein. Wir werden unsere Erfolge in der Gleichstellungspolitik selbstbewusst und offensiv verteidigen und die Verwirklichung der Gleichstellung vorantreiben. Nur so wird dauerhafter gesellschaftlicher Fortschritt und sozialer Zusammenhalt möglich.

 

1868  Wir wollen, dass Frauen und Männer im Berufsleben gleichgestellt sind. Dazu gehört, dass die

1869  Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Frauen erhalten im

1870  Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit

1871  einem Transparenzgesetz (Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen)  dieser

1872  Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. Daneben werden wir gemeinsam mit den

1873  Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Dazu zählen

1874  die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Betreuung und frühkindliche Bildung. Wir wollen die

1875  verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und

1876  Schulgeldfreiheit bzw. in duale Studiengänge überführen.

1877  In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz weiterentwickeln.

1878  Wir werden dabei

1879  Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten

1880  Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche

1881  verbessern. Wir wollen außerdem verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach

1882  vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen. Wir wollen zusammen mit den Tarifpartnern Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit entwickeln und ein Verbandsklagerecht  einführen. Wir erwarten von den Tarifpartnern, dass sie bestehende Tarifverträge auf diskriminierende Regelungen überprüfen und diese beseitigen.

1883  Wir motivieren junge Menschen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten

1884  Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINT-

1885  Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr

1886  Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten. Dazu fördern wir frühzeitige

1887  Informationen in den Schulen sowie eine Berufs- und Studienberatung, die Mädchen und

1888  Jungen die Vielfalt der Berufe und ihre Zukunftsperspektiven aufzeigt. 
 

1889  Mit der Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen

1890  Dienst haben wir einen Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. Führungsgremien sollen

1891  jeweils zu 50 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. Das ist unser Ziel. Dafür benötigen

1892  wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für alle Bereiche:

1893  Wirtschaft und Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft. Dem Öffentlichen Dienst

1894  kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und

1895  ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie

1896  die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen.

1897  Darüber hinaus wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Berufs-und Aufstiegschancen

1898  von Frauen in der Privatwirtschaft verbessern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, die

1899  auf Kompetenz und Vielfalt in den Führungsebenen angewiesen sind.

1900  Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt

1901  beteiligt sind. Wir werden verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung

1902  gewinnen.

1903  Leben frei von Gewalt und Diskriminierung:

1904  Wir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt. Die

1905  Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Die

1906  Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ (Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung

1907  und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Meilenstein. Als

1908  weiteren Schritt fordern wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung

1909  von Gewalt gegen Frauen (nach 1999 und 2007). Wir brauchen einen individuellen

1910  Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und

1911  Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen,

1912  Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt

1913  werden. Keine Hilfesuchende darf aus finanziellen Gründen oder aus Platzmangel abgewiesen

1914  werden. Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in

1915  Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen

1918  wir zudem ein Präventionsprogramm.

1916  Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention

1917  überwachen.

1918

1919  Wir nehmen auch Gewalt gegen Männer sehr ernst. Auch Männer, die Opfer von häuslicher und

1920  sexualisierter Gewalt geworden sind, benötigen Hilfsangebote. Wir werden daher

1921  entsprechende Maßnahmen in den Aktionsplan aufnehmen.

1922  Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Wir

1923  werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und

1924  weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein

1925  Verbandsklagerecht im AGG verankern.

1926  Tagtäglich werden wir mit überkommenen Rollenbildern, mit Sexismus in Sprache, Medien

1927  und Werbung konfrontiert. Wir werden dem Sexismus den Kampf ansagen. Deshalb wollen wir

1928  sicherstellen, dass der Werberat konsequent gegen Sexismus vorgeht und die bisherigen Instrumente evaluieren . Wenn notwendig,

1929  werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen.

 

 

Änderungsantrag 2

391  Wir wollen Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von „Arbeiten auf

392  Abruf“ werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen und

393  Beschäftigten auf Basis des DGB-Modells den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die

394  Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre

395  Arbeit geleistet wird, muss auch regulär bezahlt werden.

405  Digitale Arbeit gestalten:

416  betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist

417  hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit

418  zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen.  Dies wirkt

419  sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über

420  Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.

 

Einfügen von neuem Abschnitt:

„Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt

Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit), der Vergütung von Überstunden, der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen und der betrieblichen Bewertungssysteme.  Dazu gehört auch, dass Beschäftigte familiäre Sorge und Weiterbildung miteinander vereinbaren können. Die Übernahme von Führungsaufgaben auch in Teilzeit muss selbstverständlicher werden.“

 

 

Änderungsantrag 3

 

914  Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es noch viele Menschen, die über einen

915  längeren Zeitraum arbeitslos sind. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und

916  werden deshalb öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen. Das Bundesprogramm „Soziale

917  Teilhabe“ werden wir als Regelleistung in das Sozialgesetzbuch II übernehmen. Alle Angebote

918  der Arbeitsförderung müssen so ausgestaltet werden, dass sie es auch Männern und Frauen

919  mit Familienaufgaben ermöglichen, erfolgreich daran teilzunehmen. Für Alleinerziehende

920  machen wir gezielte Angebote. Zur Verbesserung der Chancen von langzeitarbeitslosen Frauen wollen wir die bewährten Beauftragten für Chancengleichheit auch im SGB II verankern. Auch für Langzeitarbeitslose, die wegen der Anrechnung von

921  Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf aktivierende Leistungen nach dem SGB II

922  haben, werden wir in Zukunft Weiterbildungsangebote machen.

923  Die schärferen Sanktionen für unter 25-Jährige werden wir aus dem SGB II streichen.

924  Außerdem werden wir das Schonvermögen im SGB II verdoppeln.

Beschluss-PDF: